OLG Hamm, Urteil vom 19.05.2010, Aktenzeichen I-4 U 23/09
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Kostenersatz für die Abmahntätigkeit bei rechtsmissbräuchlicher Anspruchsgeltendmachung; Indiztatsachen für einen Missbrauchstatbestand