Urteile

In einem von uns aktuell betriebenen Verfahren gegen die Rechtsanwälte Rasch haben wir folgenden Hinweisbeschluss des AG Hannover erhalten, der uns nicht nur in der Sache freudig stimmt, sondern auch eine unserer Auffassung nach durchaus vernünftige und sachgerechte Haltung zur Frage der Störerhaftung bei Erwachsenen Tätern eingenimmt.

Kürzlich hatten wir bereits berichtet, dass das LG Berlin in einem Beschluss die Abmahntätigkeiten von Rechtsanwalt Gereon Sandhage bzgl. der Marke flytouch (Markeninhaber: Stecker Kabel Adapter UG) als rechtsmissbräuchlich eingestuft hat. (Den Beschluss finden Sie hier).

Nunmehr hat das LG Berlin in einem weiteren Verfahren diese Einschätzung bestätigt und unter Rückgriff auf die für überzeugend befundene Begründung der Vorentscheidung Rechtsanwalt Sandhage und der Stecker Kabel Adapter UG eine weitere Niederlage zugefügt.

Der Beschluss des LG Berlin lautet auszugsweise wie folgt:

Donnerstag, den 21. März 2013 um 16:33 Uhr

LG Hamburg: Herbe Niederlage für Abmahnindustrie (2)

LG Hamburg, Urteil vom 21.09.2012, 308 O 109/12

Dem Beklagten wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht überschreiten darf, verboten, es Dritten zu ermöglichen, den Film … " im Internet über eine Filesharingbörse öffentlich zugänglich zu machen.

Im Übrigen wird die Klage- in dem nach Obereinstimmender Teilerledigungserklärung verbliebenen Umfang - abgewiesen.

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