Teilnehmer von peer-to-peer-Netzwerken (p2p) wie "eDonkey", "BitTorrent" oder "eMule" sehen sich derzeit verstärkt mit urheberechtlichen Abmahnungen durch die Filmindustrie konfrontiert. Insbesondere die Anbieter von pornographischem Filmmaterial gehen mit anwaltlicher Hilfe gegen Nutzer von Tauschbörsen im Internet vor. Einer dieser Anbieter ist die Firma Z-Faktor Medien, Inh. Manfred Zeh, vertreten durch die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Kremer, Greuter aus Augsburg.
Derzeit beobachten wir, dass die Musikindustrie mit anwaltlicher Vertretung der Kanzlei „Waldorf Rechtsanwälte“ aus München eine neue „Abmahnwelle“ losgeschickt hat.
Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf im Namen der Musikindustrie wegen Veröffentlichung von Musikdateien über Internettauschbörsen (Filesharing, p2p) erhalten ?
Wie soll ich reagieren?
Der Abgemahnte sollte den gesetzten Fristen die nötige Ernsthaftigkeit entgegen bringen. Bei der abgemahnten Urheberrechtsverletzung handelt es sich keinesfalls um ein Bagatelldelikt, das auf die leichte Schulter genommen werden kann.
Wie wir bereits schon mehrfach berichtet haben, verfolgt die Musikindustrie mit Hilfe der Rechtsanwälte Waldorf aus München in großem Umfang Urheberrechtsverletzungen über sog. Internettauschbörsen. Das runtergeladene Lieblingslied kann hierbei schnell den wirtschaftlichen Ruin bedeuten, falls sich der Betroffene in dieser Situation nicht ordnungsgemäß verhält.
Internetnutzer von Filesharing-Programmen wie "eDonkey", "eMule" oder "BitTorent" werden derzeit wieder verhäuft durch die Rechtsanwaltskanzlei Rasch bzw. Rechtsanwalt Clemens Rasch aus Hamburg abgemahnt.