Wie wir bereits berichteten, mahnt Rechtsanwalt Marcus Meier im Auftrag der Trak Music GnbR Urheberrechtsverletzungen an dem Titel "Darius & Finlay - Zeigt mir 10" ab. Aktuell beobachten wir Abmahnungen der Karlsruher Kanzlei Nümann + Lang, deren Gegenstand die unerlaubte Verwertung der Tonaufnahme "Zeigt mir 10 (Explode 3)" ist. Während im ersten Fall auf die Verletzung von Tonträgerherstellerrechten Bezug genommen wird, vertreten die Rechtsanwälte Nümann + Lang mit Sebastian Wolter und Shaun Baker die Textdichter des Werkes. Es kann insoweit nicht ausgeschlossen werden, dass Verstöße gegen diesen Titel zukünftig "doppelt" abgemahnt werden. Dies ist nach geltendem Urheberrecht ohne weiteres möglich, kann für den betroffenen Anschlussinhaber aber erhebliche finanzielle Konsequenzen haben.
Auch im Auftrag der Telepool GmbH, einem europaweit agierenden Filmvertriebsunternehmen, mahnen die Berliner Rechtsanwälte BaumgartenBrandt die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Filmwerke in Tauschbörsen ab. Zu den abgemahnten Titeln zählt aktuell unter anderem
"Ein Engel im Winter".
Die Augsburger Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller mahnen im Auftrag der MIG Film GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Filmwerke in Filesharing-Netzwerken ab. Zu den abgemahnten Titeln zählt derzeit unter anderem
"WGF - Cornered - Das Killerspiel".
Die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte spricht im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH Abmahnungen wegen der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Filmwerke in Internet-Tauschbörsen aus. Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen, über ihren Anschluss seien geschützte Inhalte aus dem Repertoire der Senator Film ohne deren Erlaubnis anderen Teilnehmern eines sog. peer-to-peer Netzwerkes zum Download angeboten worden. Dieses Verhalten kann gegen §§94, 16, 19a UrhG verstoßen und Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz auslösen. Zu den abgemahnten Titeln zählt derzeit unter anderem
"Cell 211".
Im Auftrag der in Österreich ansässigen Trak Music GnbR mahnt Rechtsanwalt Marcus Meier die unerlaubte Verwertung der urheberrechtlich geschützten Tonaufnahme
„Darius & Finlay – Zeigt mir 10"
Die Regensburger Kanzlei URMANN + COLLEGEN (kurz: U + C) mahnt aktuell im Auftrag der Frankfurter DigiProtect GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter pornografischer Filmwerke in Internet-Tauschbörsen ab. Gegenstand der Abmahnungen ist dabei unter anderem der Titel
"Group Sluts".
Im Auftrag der DigiProtect GmbH mahnen die Schalast & Partner Rechtsanwälte aktuell die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Musikalben in Internet-Tauschbörsen ab. Zu den betroffenen Werken zählt dabei auch
„Kool Savas – John Bello Story 3".
Die Kanzlei BaumgartenBrandt spricht weiterhin Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen aus. Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen, das rechtlich geschützte Filmwerk
"Hell in Tangier"
Wie wir bereits berichteten mahnen die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller zurzeit wieder im Auftrag der BB Video GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter pornografischer Filmwerke ab. Ergänzend sei dabei auf die Titel
"Swinger Report 6"
und
"Sex Skandale"
Die Hamburger Kanzlei Schulenberg & Schenk spricht zurzeit im Auftrag der Video Aktuell Betriebs GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen aus. Über den Internetzugang der betroffenen Anschlussinhaber sollen pornografische Filmwerke im Rahmen von Filesharing-Netzwerken wie "BitTorrent" anderen Nutzern zum Download angeboten worden sein. Gegenstand der Abmahnungen ist unter anderem der Titel
"Die Kunst der innigen Liebe".
Durch diese unerlaubte Verwertung sei die Video-Aktuell Betriebs GmbH als Rechteinhaberin in ihren ausschließlichen Rechten u.a. aus §19a UrhG verletzt.
Die Überwachung der einschlägigen Tauschbörsen erfolgt durch die Schweizer Smaragd Service AG.
Neben Schadensersatz wird auch die Erstattung der Rechtsanwalts- und Ermittlungskosten verlangt. Insgesamt beläuft sich die Forderung auf EUR 1.298. Zusätzlich werden die abgemahnten Anschlussinhaber zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
Zu beachten ist, dass der Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen im Internet nach den Grundsätzen der Störerhaftung verantwortlich ist. Die in diesem Zusammenhang in dem Abmahnschreiben zitierte Rechtsprechung ist keinesfalls abschließend. Ob eine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit tatsächlich begründet ist muss in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft und kann nicht pauschal unterstellt werden.
Angesichts der regelmäßig knapp bemessenen Fristen sollten Sie aber umgehend auf das Abmahnschreiben reagieren. Nach Fristablauf besteht die Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung der bezeichneten Ansprüche, die mit deutlich höheren Kosten verbunden ist. Häufig lässt sich aber bereits in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung eine interessengerechte Lösung finden.
Keinesfalls sollte die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnet werden. Diese ist nach unserer Rechtsauffassung nachteilig formuliert. In der verwendeten Fassung handelt es sich dabei faktisch um ein Schuldanerkenntnis, welche 30 Jahre Bestand haben kann. Angesichts der empfindlichen Vertragsstrafeversprechen besteht ein erhebliches finanzielles Risiko. In vielen Fällen lässt sich zum Schutz Ihrer Rechte eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen, bei deren Erstellung Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.