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Beschreibung des Rechtsgebietes "Urheberrecht"
Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen (als "Werk" bezeichnet) der Literatur, Wissenschaft und Kunst (z. B. Gemälde, Fotografien, Filme, Texte, Musik- und Tonaufnahmen sowie Computerprogramme).
Das Internet hat die schnelle Übernahme fremder geistiger Leistungen erheblich vereinfacht. Die unberechtigte Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken (z.B. filesharing über Tauschbörsen und p2p-Netzwerke) hat sehr stark zugenommen und führt zu hohen Umsatzeinbußen der Urheber bzw. Nutzungsberechtigten.
Verstöße gegen das Urheberrecht bleiben jedoch nicht anonym. Eigens gegründete Antipiracy-Firmen durchkämmen das Internet mit hochentwickelter Software, spüren Musik oder Bilder anhand von digitalen Fingerabdrücken (wie z.B. dem hash-Wert einer Musikdatei) auf und beauftragen auf Urheberrecht spezialisierte Kanzleien mit der Durchsetzung von Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.
Meist liegen hier Streitwerte bereits bei nur einem vervielfältigten Werk zwischen EUR 6.000,00 und EUR 10.000,00. Daneben drohen hohe Schadensersatzforderungen und strafrechtliche Verfolgung.