Teil 5: Abmahnung der Rechtsanwälte SBR Schindler Boltze - Gedast GmbH
Autor: RA Jorma Hein Schlagwörter: Schindler Boltze, p2p, Gedast GmbH, Abmahnung am 30. Juli 2008
Die Rechtsanwälte SBR Schindler Boltze haben soeben im Namen der Gedast GmbH eine neue Abmahnwelle gestartet.
Auffällig ist, dass die Rechtsanwälte SBR Schindler Boltze im Vergleich zu früheren Abmahnungen erhebliche Abschläge auf den geforderten Schadensersatz gemacht haben. Offensichtlich verfolgt die Gedast GmbH aufgrund vielfacher Gegenwehr der Abgemahnten nunmehr die Strategie, durch entsprechendes Entgegenkommen die Beauftragung eines Rechtsanwalts als sinnlos - da im Vergleich zu den geforderten Schadensersatzsummen zu teuer - erscheinen zu lassen.
Es ist dringend davon abzuraten, die geforderten Summen einfach zu akzeptieren und ungeprüft strafbewehrte Unterlassungserklärungen abzugeben. Die rechtlichen Folgen können gravierend sein und im Wiederholungsfalle den Ruin des Abgemahnten bedeuten.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei SBR Schindler Boltze aus Karlsruhe erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir vertreten Ihre Interessen nachhaltig und können helfen, die geforderten Anwaltsgebühren und Schadensersatzsummen deutlich zu senken.
Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jorma Hein und Rechtsanwalt Philipp Achilles
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