Teil 3: Abmahnung der Rechtsanwälte SBR Schindler Boltze - Gedast GmbH

Autor: RA Jorma Hein Schlagwörter: Schindler Boltzep2pGedast GmbHfilesharingAbmahnung am  

Werden einige der durch die Rechtsanwälte SBR Schindler Boltze abgemahnten Pornofilme der Gedast GmbH unter harmlosen Dateinamen (z.B. von Hörbüchern oder Spielfilmen) durch unbekannte Dritte in Verkehr gebracht, um unbedarfte Nutzer von filesharing-Programmen absichtlich in die Falle zu locken und des unberechtigten Uploads urheberrechtlich geschützten Materials zu beschuldigen, um eine Abmahnung zu provozieren ?


Diese berechtigte Frage stellt sich angesichts zahlreicher Fallschilderungen im Rahmen unserer Beratungstätigkeit. Die Kanzlei Hein und Achilles vertritt einige hundert Mandanten auch bei anderen filesharing-Abmahnungen (z.B. der Rechtsanwälte Simon & Partner für die Licence Keeper AG, der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Kremer, Greuter für die Z-Faktor Medien oder der Rechtsanwälte Rasch bzw. der Waldorf Rechtsanwälte für die Musikindustrie).


Besonders auffällig ist jedoch, dass ausgerechnet im Fall SBR Schindler Boltze / Gedast GmbH eine große Mehrzahl der Betroffenen Stein und Bein schwört, dass sie keine Pornofilme der Gedast GmbH heruntergeladen oder anderen Nutzern zum Upload bereit gestellt habe. Das betreffende Filmmaterial sei vielmehr vollkommen unbekannt.

Einige Abgemahnte berichten zudem, dass sie lediglich normale Spielfilme oder Dokumentationen hätten herunterladen wollen. Nach dem Download sei Ihnen dann aufgefallen, dass das als Spielfilm getarnte Material ein drittklassiger Erotikfilm gewesen sei, welchen sie sofort wieder gelöscht hätten. Einige Wochen später hätten sie dann eine Abmahnung der Rechtsanwälte SBR Schindler Boltze im Namen der Gedast GmbH bekommen.

Wie kann es zu einer derat auffälligen Häufung an zielgerichteten Abmahnungen kommen ? Ein Erklärungsansatz könnte wie folgt lauten:

Wenn ein Nutzer eine Filmdatei (nehmen wir mal einen harmlosen Spielfilm an) herunterladen möchte, dauert dieser Download auch bei einer schnellen Internetverbindung nicht selten mehrere Stunden. Viele Nutzer lassen den PC daher über Nacht laufen und sehen sich am darauffolgenden Morgen die „Ausbeute" der Nacht an. Der als Spielfilm getarnte Porno wird so oftmals erst nach mehreren Stunden - wenn eine Prüfung am nächsten Morgen ausbleibt, sogar erst nach Tagen - erkannt und gelöscht. In der Zwischenzeit können Teile des Films - nämlich die bereits heruntergeladenen Datenpakete - von anderen Nutzern (auch von antipiracy-Firmen) heruntergeladen werden. Wird die IP des Nutzers in dieser Zwischenzeit von einer antipiracy-Firma geloggt und ein Testdownload gestartet, geraten auch unbescholtene und arglose Nutzer in das Visier der Abmahner.

Auffällig ist, dass viele von den Rechtsanwälten SBR Schindler Boltze vorgelegten timestamps in der Zeit zwischen 01.00 und 06.00 Uhr gefertigt werden. Mit anderen Worten: viele Abgemahnte werden zu nachtschlafener Zeit erwischt, wenn sie den Inhalt der heruntergeladenen Filme nicht kontrollieren können und somit auch nicht bemerken, dass der vermeintliche Spielfilm in Wirklichkeit ein Porno ist. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt !

Unserer Kanzlei liegen erste Beweise vor, dass teilweise die Dateinamen von unbekannten Dritten in harmlos klingende Dateinamen umbenannt und im Anschluss über Tauschbörsen in Umlauf gebracht wurden. Man kann sich des Gedankens nicht verwehren, dass nur derjenige ein Interesse an einer gezielten Verbreitung von Pornos unter falschem Dateinamen haben wird, der einen Vorteil aus dieser gezielten Irreführung zieht. Unsere Kanzlei ist bereits von einigen Mandanten mit der Erstattung von Strafanzeigen beauftragt worden, welche in den nächsten Tagen eingereicht werden.

Der Name eines Films alleine erbringt somit nicht zwingend den Beweis dafür, dass auch der Inhalt mit dem Film übereinstimmt. Damit reicht es us unserer Sicht auch nicht aus, dass die Rechtsanwälte SBR Schindler Boltze durch Vorlage entsprechender Listen behaupten, der Nutzer habe einen bestimmten Pornofilm der Gedast GmbH heruntergeladen. Läßt sich im Einzelfall beweisen, dass ein Nutzer eine umbenannte Filmdatei zum Upload bereit gestellt hat, kann dies erhebliche rechtliche Bedeutung erlangen.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei SBR Schindler Boltze aus Karlsruhe erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir vertreten Ihre Interessen nachhaltig und können helfen, die geforderten Anwaltsgebühren und Schadensersatzsummen deutlich zu senken.


Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jorma Hein und Rechtsanwalt Philipp Achilles