IT-Recht


Unsere Dienstleistungen im Bereich "IT-Recht"

  • Domain-Verträge
  • Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Hostingverträge
  • Lizenzverträge
  • Projektverträge
  • Providerverträge
  • Software- und Hardwaremiete
  • Software- und Hardware-Kauf
  • Software- und Hardware-Leasing
  • Software- und Hardware-Pflegeverträge
  • Softwareerstellungsverträge
  • Systemverträge
  • Webdesign-Verträge
  • Werbebanner-Verträge


Verwandte Rechtsgebiete

  • Internetrecht 
  • Computerrecht
  • EDV-Recht
  • Softwarerecht


Beschreibung des Rechtsgebietes "IT-Recht"

Das IT-Recht umfasst weite Teilbereiche des Internetrechts, des EDV-Rechts sowie alle Rechtsbereiche, die durch das Recht der neuen Medien betroffen sind, wie das Urheberrecht, das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht.

Die Informationstechnologie ist längst zu einem bestimmenden Element des Alltags geworden. Nahezu jedes Unternehmen ist auf komplexe Telekommunikation, Hard- und Software sowie das Internet angewiesen. Dadurch wird der Bereich des IT-Rechts immer wichtiger.

Es ist sowohl für die Hersteller von Anwendungssoftware und Hardware als auch für den gewerblichen Endandwender von erheblicher Wichtigkeit, alle Geschäftsvorgänge auf umfassende und sichere rechtliche Grundlagen zu stellen. Bestehende Regelungen - z.B. bereits vorhandene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - sind oft nicht ausreichend, weil sie auf die indiviuellen Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles nicht zugeschnitten sind. Daher müssen an den Bedürfnissen des jeweiligen Unternehmens angepasste Lösungen erstelt werden.

Bei der Erstellung entsprechender Vertragswerke ist  ein umfassendes Verständnis der technischen Grundlagen sowie rechtliches Spezialwissens erforderlich. Wir erweitern und vertiefen dieses Wissen durch regelmäßige Teilnahme an diversen Fortbildungsveranstaltungen und interdisziplinären Austausch mit technischen Fachleuten.