Bildrecht - Fotorecht 


Unsere Dienstleistungen im Bereich "Bildrecht - Fotorecht"

  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
    insbesondere der Ansprüche des Rechts am eigenen Bild, der Veröffentlich, Zugänglichmachung und Vervielfältigung
  • Abmahnung, einstweilige Verfügung, Unterlassungsklage und Schadensersatzklage
  • Erstellung und Überprüfung von Lizenzverträgen 


Verwandte Rechtsgebiete

  • Urheberrecht 
  • Zivilrecht


Beschreibung des Rechtsgebietes "Bildrecht - Fotorecht"

Die Herstellung und Verbreitung von Fotos berührt zahlreiche Rechtsgebiete.

Die Möglichkeiten der digitalen Fotografie haben die Übernahme von fremden Bildern und die unzulässige Veröffentlichung von Bildern von Personen ohne deren Gestattung erheblich erleichtert. Bilder sind in den Medien allgegenwärtig. Sie sind leicht zu kopieren und zu manipulieren.

Die ständige mediale Verfügbarkeit (Stiichwort: "copy & paste") verführt zu vermeintlicher Sorglosigkeit im Umgang mit fremden Bildnissen und hat zu einer Flut an Urheberrechtsverletzungen geführt.

Aber auch die Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts haben zugenommen. Häufig wird nicht nur die Privatsphäre prominenter Persönlichkeiten, sondern auch die unbekannter Personen verletzt.

Der Betroffene hat in der Regel umfangreiche Ansprüche (u.a. auf Unterlassung, Schmerzensgeld, Schadensersatz, Auskunft) gegen den Verletzer. Hier ist ein effizienter Rechtsschutz vorhanden, um die Veröffentlichung des Bildmaterials zu verhindern und insbesondere im Bereich der Persönlichkeitsrechtes durch die Verletzung des Rechtes am eigenen Bild einen Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld zu erhalten.