Kategorie >> Rechtsanwälte Waldorf
Abmahnungen sind ein im urheberrecht übliches Instrument, um Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Viele Firmen, die urheberrechtlich geschützte Werke wie etwa Filme oder Musik vertreiben, lassen solche Abmahnungen von darauf spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien aussprechen.

Eine dieser spezialisierten Kanzleien stellt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München dar, die u.a. auch die Sony Music Entertainment Germany GmbH vertritt und daher u.a. das Hörbuch

„Die drei ??? – Pfad der Angst"


Das Internet ist ein undurchsichtiger Raum. Regelmäßig berichten die Medien darüber, dass Verbrauchern durch verschiedenste Tricks das Geld aus der Tasche gezogen wird. Da tatsächlich viele Dinge auf diesem Gebiet in rechtlichen Graubereichen spielen oder auf Schutzlücken zurückzuführen ist, die eine unzulängliche Gesetzgebung gelassen hat ist es kaum verwunderlich, dass Verbraucher Ansprüchen, die aus Internetsachverhalten gegen sie hergeleitet werden, skeptisch gegenüber stehen.

Insofern verwundert es nicht, dass auch solchen Forderungen mit einer gewissen Skepsis begegnet wird, die in der Sache einen durchweg seriösen Kern besitzen. Ein solcher Fall sind urheberrechtliche Abmahnungen, wie sie momentan auch von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer für das Filmwerk

„Das Kabinett des Dr. Parnassus"

ausgesprochen werden.

Empfängern eines solchen Schreibens kann nur davon abgeraten werden, eine solche Abmahnung ohne Weiteres in den Papierkorb wandern zu lassen. Denn Abmahnungen sind eine im Urheberrecht gesetzlich vorgesehene (§97a UrhG) Möglichkeit des Rechteinhabers, seine Ansprüche außergerichtlich geltend zu machen.

Diese Ansprüche umfassen zum Einen das Recht, von einem Schädiger in Zukunft die Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen zu verlangen, sowie den Ersatz aller entstandenen Schäden und Anwaltskosten einzufordern. Als Pauschale fordern Waldorf hier 956 € sowie die Unterzeichnung einer vorgefertigten Unterlassungserklärung.

Sollten sie also ein entsprechendes Schreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten haben, so nehmen Sie es bitte unbedingt ernst. Es sollte immer in Ruhe überlegt werden, ob sich ein Verstoß nicht tatsächlich über den Anschluss des Angeschriebenen ereignet haben könnte. Hier sollte man daher unbedingt einen auf dem Gebiet des Filesharing-Rechts erfahrenen Anwalt zu Rate ziehen. Mit einem solchen kann dann erörtert werden, welche Chancen es gibt den geforderten Geldbetrag entweder ganz zurückzuweisen oder doch zumindest erheblich zu senken.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.


Die Münchener Kanzlei Waldorf tritt in Zukunft unter dem Namen Waldorf Frommer Rechtsanwälte auf. Die in der Rechtsform einer GbR betriebene Kanzlei wird ausweislich des Impressums unter www.waldorf-frommer.de von den Gesellschaftern Rechtsanwalt Johannes Waldorf und Rechtsanwalt Björn Frommer vertreten.

Bei vielen Internetnutzern ist die Kanzlei Waldorf für Abmahnungen auf dem Filesharing-Sektor bekannt. Die Münchener Rechtsanwälte vertreten dabei namhafte Rechteinhaber wie Sony Music Entertainment Germany GmbH, Constantin Film Verleih GmbH, Random House GmbH, Getty Images, Stockfood GmbH, Corbis GmbH, DHV, Majestic Filmverleih GmbH, Tiberius Film GmbH und die Verlagsgruppe Lübbe.

Wir gehen bisher davon aus, dass sich bezüglich der ausgesprochenen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen oder durch die unerlaubte Bildnutzung keine inhaltlichen Änderungen ergeben werden.


Im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft sprechen die Münchener Rechtsanwälte Waldorf Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet aus. Gegenstand der Beauftragung ist die unerlaubte Verwertung geschützter Filmwerke in Tauschbörsen, darunter etwa des Titels

Plan B für die Liebe".