Kategorie >> Rechtsanwälte SJ Berwin LLP

Wie wir in der Vergangenheit bereits mehrfach berichteten, geht die Spielkonsolenhersteller Nintendo wegen vermeintlicher Marken- und Urheberrechtsverletzungen gegen gewerbliche Händler vor, die sog. „Slot-1 Karten" anbieten und vertreiben. Diese ermöglichen das Abspielen raubkopierter Spiele. Mittlerweile werden die Nintendo Co. Ltd. sowie deren Tochtergesellschaft Nintendo of Germany GmbH von der Frankfurter Niederlassung der international tätigen Kanzlei SJ Berwin LLP vertreten.

Betroffen sind derzeit insbesondere Anbieter der Slot-1 Karten „DSTT", „DSTTi" sowie „R4 Revolution".