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Im Auftrag von Tino Media, Inhaber Erich Mayr, mahnen die Augsburger Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter pornografischer Filmwerke in Internet-Tauschbörsen ab.

Den betroffenen Anschlussinhabern wird dabei vorgeworfen, geschützte Titel aus dem Repertoire der Tino Media seien über ihren Internetanschluss anderen Nutzern unerlaubt zum Download angeboten worden. Dieses Verhalten kann einen Verstoß gegen §19a UrhG darstellen und Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz auslösen.


Abmahnung der NOKIA Corporation durch die Rechtsanwälte Salans

Erstellt von: RA Jorma Hein

Tagged in: Untagged 

Im Auftrag der NOKIA Corporation geht die Frankfurter Niederlassung der international tätigen Kanzlei Salans derzeit gegen Händler vor, die gefälschte NOKIA Mobiltelefone sowie Ladegeräte, Headsets und sonstiges Zubehör des finnischen Herstellers anbieten, bewerben oder vertreiben.

Die NOKIA Corporation ist Inhaberin verschiedener Wort- und Bildmarken, darunter beispielsweise des bekannten „NOKIA"-Schriftzugs, des Slogans „NOKIA – Connecting People", der internationalen Marke „N95" oder auch der Marke „XPressMusic".


Das Internet ist ein undurchsichtiger Raum. Regelmäßig berichten die Medien darüber, dass Verbrauchern durch verschiedenste Tricks das Geld aus der Tasche gezogen wird. Da tatsächlich viele Dinge auf diesem Gebiet in rechtlichen Graubereichen spielen oder auf Schutzlücken zurückzuführen ist, die eine unzulängliche Gesetzgebung gelassen hat ist es kaum verwunderlich, dass Verbraucher Ansprüchen, die aus Internetsachverhalten gegen sie hergeleitet werden, skeptisch gegenüber stehen.

Insofern verwundert es nicht, dass auch solchen Forderungen mit einer gewissen Skepsis begegnet wird, die in der Sache einen durchweg seriösen Kern besitzen. Ein solcher Fall sind urheberrechtliche Abmahnungen, wie sie momentan auch von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer für das Filmwerk

„Das Kabinett des Dr. Parnassus"

ausgesprochen werden.

Empfängern eines solchen Schreibens kann nur davon abgeraten werden, eine solche Abmahnung ohne Weiteres in den Papierkorb wandern zu lassen. Denn Abmahnungen sind eine im Urheberrecht gesetzlich vorgesehene (§97a UrhG) Möglichkeit des Rechteinhabers, seine Ansprüche außergerichtlich geltend zu machen.

Diese Ansprüche umfassen zum Einen das Recht, von einem Schädiger in Zukunft die Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen zu verlangen, sowie den Ersatz aller entstandenen Schäden und Anwaltskosten einzufordern. Als Pauschale fordern Waldorf hier 956 € sowie die Unterzeichnung einer vorgefertigten Unterlassungserklärung.

Sollten sie also ein entsprechendes Schreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten haben, so nehmen Sie es bitte unbedingt ernst. Es sollte immer in Ruhe überlegt werden, ob sich ein Verstoß nicht tatsächlich über den Anschluss des Angeschriebenen ereignet haben könnte. Hier sollte man daher unbedingt einen auf dem Gebiet des Filesharing-Rechts erfahrenen Anwalt zu Rate ziehen. Mit einem solchen kann dann erörtert werden, welche Chancen es gibt den geforderten Geldbetrag entweder ganz zurückzuweisen oder doch zumindest erheblich zu senken.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.


Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München sprechen derzeit wieder Abmahnungen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH aus. Zu deren Repertoire zählen neben Musikalben auch Hörbücher. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen sind unter anderem Werke aus der Hörspielreihe „Die drei Fragezeichen". Aktuell handelt es sich vor allem um den Titel

??? – Das Geheimnis der Diva".