Nachdem in der Vergangenheit bereits der Titel „I Surrender" der Künstlergruppe „The Disco Boys" Gegenstand von urheberrechtlichen Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier & Partner war, verfolgen die Frankfurter Rechtsanwälte im Auftrag der GSDR GmbH gegenwärtig auch Verstöße gegen den Titel

The Disco Boys – Love Tonight".


Auch im Auftrag der BB Video GmbH mahnen die Augsburger Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aktuell Urheberrechtsverletzungen durch das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen geschützter pornografischer Filmwerke in Internet-Tauschbörsen. Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen, das Filmwerk

Swinger Report Teil 6"


Im Auftrag von Tino Media, Inhaber Erich Mayr, mahnen die Augsburger Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter pornografischer Filmwerke in Internet-Tauschbörsen ab.

Den betroffenen Anschlussinhabern wird dabei vorgeworfen, geschützte Titel aus dem Repertoire der Tino Media seien über ihren Internetanschluss anderen Nutzern unerlaubt zum Download angeboten worden. Dieses Verhalten kann einen Verstoß gegen §19a UrhG darstellen und Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz auslösen.


Abmahnungen sind ein im urheberrecht übliches Instrument, um Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Viele Firmen, die urheberrechtlich geschützte Werke wie etwa Filme oder Musik vertreiben, lassen solche Abmahnungen von darauf spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien aussprechen.

Eine dieser spezialisierten Kanzleien stellt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München dar, die u.a. auch die Sony Music Entertainment Germany GmbH vertritt und daher u.a. das Hörbuch

„Die drei ??? – Pfad der Angst"