Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf für die Sony Music Entertainment GmbH

Erstellt von: RA Philipp Achilles

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Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf aus München mahnt derzeit verstärkt folgende Musikwerke für die Sony Music Entertainment GmbH ab:

  • Pink - Funhouse
  • Kelly Clarkson – All I ever wanted
  • Maria Mena – Cause and Effect
  • Bruce Springsteen – Working on a dream
  • Silbermond – Nichts passiert
  • Michael Hirt – Der Mann mit der Mundharmonika
  • Andrea Berg – Zwischen Himmel und Hölle
  • Heinz Rudolf Kunze - Protest
  • Kings of Leon - Only by the night
  • Britney Spears - Circus
  • Annie Lennox - The Annie Lennox Collection
  • Annett Lousian - Teilzeithippie
  • John Maier - Where the light ist
  • Christina Aguilera - Keeps gettin better
  • Jennifer Hudson - Jennifer Hudson


Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird in der Regel eine Schadensersatzsumme von EUR 856 für die Abgeltung der Angelegenheit gefordert. Diese Summe setzt sich grundsätzlich aus EUR 506,00 für Anwaltskosten und EUR 350,00 für den Schadensersatz zusammen.

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass bereits mehrere Urteile in der Vergangenheit gezeigt haben, dass eine Verurteilung gar nicht so sicher ist, wie die Kanzlei Waldorf in ihrem Schreiben glauben machen will. Zudem ergibt in vielen Fällen eine Prüfung des Einzelfalles unter Berücksichtigung seiner individuellen Umstände, dass der von Ihnen geforderte Betrag überzogen ist und bei entsprechender Argumentation abgewandt werden kann.

An dieser Stelle kann unter Umständen § 97 a UrhG Anwendung finden, der besagt:

„Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.“

Zum Anderen ist die Unterlassungserklärung für den Abgemahnten nachteilig verfasst, so dass durch eine vorschnelle Unterzeichnung womöglich eine günstige rechtliche Ausgangsposition aufgeben würde. In den meisten Fällen ist es möglich, zum Schutz seiner Rechte eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchzusetzen. Mit einer vorschnellen Unterschrift wird ein Unterlassungsvertrag geschlossen der unter Umständen 30 Jahre bestand haben kann. Überdies erkennt der Abgemahnte damit die vorgeworfene Verletzungshandlung dem Grunde nach an. Insofern ist bei der Abgabe der Unterlassungserklärung besondere Vorsicht geboten.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf aus München erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir vertreten Ihre Interessen nachhaltig und können helfen, die geforderten Anwaltsgebühren und Schadensersatzsummen zu senken.

Ihre Ansprechpartner:    Rechtsanwalt Jorma Hein und Rechtsanwalt Philipp Achilles