Zurzeit beobachten wir, dass die Musikindustrie mit anwaltlicher Vertretung aus München eine neue „Abmahnwelle“ für die Sony Music Entertainment Germany GmbH losgeschickt hat. Wie wir bereits schon mehrfach berichtet haben, ist es besonders unter jungen Internetnutzern verbreitet, sich schnell und unkompliziert das neuste Lieblingslied über eine Internet Tauschbörse wie beispielsweise „Edonkey“, „Bittorent“ oder „Emule“ herunterzuladen.


Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf für die Random House GmbH

Erstellt von: RA Philipp Achilles

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Im Namen der Random House GmbH, dem Mutterkonzerns des Heyne-Verlags, hat die Kanzlei Waldorf in letzter Zeit wieder Abmahnungen an Teilnehmer von Internet-Tauschbörsen (z.B. edonkey, eMule) wegen Verletzung von Urheberrechten versandt. Dabei wird den Abgemahnten vor allem das illegale Anbieten von Hörbüchern zum Download vorgeworfen. Die Verlagsgruppe Random House hält unter anderem die Rechte an Feuchtgebiete von Charlotte Roche.


Auch die Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer hat sich in der Vergangenheit durch die Abmahnung von gewerblichen eBay-Verkäufern wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht hervorgetan. U.a. wurde so die Epson Deutschland GmbH vertreten, die durch das bewerben von für ihre Drucker geeigneten und wesentlich billigeren Tintenpatronen ihre Rechte am Markt verletzt sah.


Im Namen der Autodata Ltd. und des Künstlers Matthew Tasa mahnt die Karlsruher Kanzlei Nümann & Lang derzeit Teilnehmer von sog. Internettauschbörsen (z.B. eDonkey, eMule, BitTorrent) wegen Verstößen gegen das Urheberrecht ab.