Teil 2: Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch - Sony BMG usw.

Erstellt von: RA Philipp Achilles

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Die Kanzlei Rechtsanwälte Rasch hat in den vergangenen Wochen im Namen der Musikindustrie zahlreiche Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen an Teilnehmer von peer-to-peer-Netwerken (filesharing, p2p) wie „eDonkey", „BitTorrent" oder „eMule" verschickt.


Die Kanzlei Rechtsanwälte SBR Schindler Boltze hat in den vergangenen Wochen im Namen der Gedast GmbH zahlreiche Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Teilnehmer von peer-to-peer-Netzwerken (p2p) wie „BitTorrent" „eDonkey", oder „eMule" verschickt. Der Vorwurf: die Mandanten sollen drittklassige Pornofilme über ihren Internetanschluss zum Upload bereit gestellt haben.