FAQ
Was ist eine Abmahnung?
| Die Abmahnung ist die formale Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Eine Abmahnung geht typischerweise, aber nicht zwangsläufig einer gerichtlichen Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs voraus. Dem Rechtsverletzer soll die Gelegenheit zur außergerichtlichen Erledigung der Streitigkeit gegeben werden. Dies ist in der Regel kostengünstiger und dient der Prozessökonomie. Urheberrechtliche Abmahnungen, insbesondere im Bereich des Filesharings, sind regelmäßig auch mit Ansprüchen auf Schadensersatz bzw. Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten verbunden. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 23. August 2010 um 14:39 Uhr |
Welche Kanzleien mahnen ab?
| Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen werden mittlerweile durch eine Vielzahl von Kanzleien und Einzelanwälten ausgesprochen. Dazu gehören
Rechtsanwalt Auffenberg (Dortmund) |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 23. August 2010 um 14:41 Uhr |
Die Abmahnung kam nicht als Einschreiben – muss ich überhaupt reagieren?
| Unbedingt. Durch den Versand per Einschreiben kann zwar der Zugang der Abmahnung nachgewiesen werden. Dies ist aber gar nicht erforderlich. Ausreichend ist der Nachweis des Absenders, die Abmahnung überhaupt verschickt zu haben. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 23. August 2010 um 14:44 Uhr |
Der Abmahnung liegt keine Vollmacht bzw. keine Original-Vollmacht bei – ist sie damit unwirksam?
| Zwar sieht insbesondere das OLG Düsseldorf die Vorlage einer Originalvollmacht als erforderlich an, doch geht die weit überwiegende Mehrheit der Gerichte davon aus, das eine Abmahnung auch ohne eine solche wirksam ist. Vor dem Hintergrund des sog. „fliegenden Gerichtsstandes" (der Rechteinhaber ist im Falle eines Prozesses in der Ortswahl frei) kann die fehlende Vollmacht kaum Ansatz einer erfolgreichen Verteidigung sein. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 23. August 2010 um 14:44 Uhr |
Die Unterschrift ist eingescannt – ist die Abmahnung dennoch wirksam?
| Für Abmahnungen gilt grundsätzlich die Formfreiheit. Selbst ohne Unterschrift ist eine Abmahnung wirksam, dies gilt erst Recht bei eingescannten oder kopierten Signaturen. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 23. August 2010 um 14:45 Uhr |
Sind derart kurze Fristen zulässig?
| (Leider) ja. Fristen zwischen 5 und 10 Tagen werden von den Gerichten aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit als angemessen beurteilt. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 23. August 2010 um 14:45 Uhr |
Was passiert wenn ich die Abmahnung ignoriere?
| Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. In einigen Fällen werden die ursprünglichen Forderungen wiederholt bzw. erhöhte Zahlungsforderungen geltend gemacht. Grundsätzlich gilt aber, dass das Risiko einer gerichtlichen Durchsetzung der behaupteten Ansprüche steigt. Unterlassungsansprüche können im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden. Einige Kanzleien beauftragen außerdem Inkassounternehmen wie Infoscore mit dem Forderungseinzug. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 23. August 2010 um 14:46 Uhr |
Was passiert wenn ich die Unterlassungserklärung unterzeichne?
| Der Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers aus §97 Abs.1 UrhG ist damit zwar erfüllt. Gleichzeitig verpflichten Sie sich aber auch zur Erfüllung der geltend gemachten Ersatzansprüche. Die Zurückweisung der Zahlungsforderung oder eine vergleichsweise Einigung ist damit kaum noch möglich. Viele Gerichte werten entsprechende Unterlassungserklärungen außerdem als Schuldanerkenntnis. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 23. August 2010 um 14:46 Uhr |
Was passiert wenn ich den geforderten Betrag zahle, aber keine Unterlassungserklärung abgebe?
| In diesem Fall droht die Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs mit einer sog. einstweiligen Verfügung. Mit diesem Verfahren im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes kann der Unterlassungsanspruch bis zur endgültigen Entscheidung gesichert werden. Ein solches Verfahren bringt erhebliche Kosten mit sich und ist keinesfalls zu empfehlen. Die Zahlung des geforderten Betrages kann unter Umständen als Schuldanerkenntnis gewertet werden. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 23. August 2010 um 14:47 Uhr |
Soll ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?
| Dies kann nur in Ansehung des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden. Besteht tatsächlich ein Unterlassungsanspruch, bietet sich in vielen Fällen ein solches Vorgehen an. Durch eine entsprechend formulierte Erklärung kann das Haftungsrisiko des Unterlassungsschuldners in der Regel deutlich gesenkt werden. Bei der Erstellung einer Unterlassungserklärung sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, da die Rechtsprechung an die Wirksamkeit hohe Anforderungen stellt. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 23. August 2010 um 14:47 Uhr |
Wie lange ist eine Unterlassungserklärung wirksam?
| Eine Unterlassungserklärung ist grundsätzlich 30 Jahre wirksam. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 23. August 2010 um 14:47 Uhr |
Wann wird die Vertragsstrafe fällig?
| Die abmahnenden Kanzleien verlangen typischerweise die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Nur durch ein angemessenes Vertragsstrafeversprechen kann die Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden. Die Vertragsstrafe wird dann ausgelöst, wenn der Unterlassungsschuldner gegen das in der Unterlassungserklärung enthaltene Versprechen verstößt. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 23. August 2010 um 14:48 Uhr |
Brauche ich einen Anwalt?
| In Anbetracht der hohen Geldforderungen und zahlreichen rechtlichen Fragestellungen sollte ein mit der Materie vertrauter Rechtsanwalt konsultiert werden. Insbesondere bei der Anfertigung einer modifizierten Unterlassungserklärung ist die entsprechende juristische Sachkenntnis erforderlich. Nicht zuletzt kann durch anwaltliche Vertretung Ihre Verhandlungsposition wesentlich gestärkt werden. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 23. August 2010 um 14:48 Uhr |
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
| Streitigkeiten des gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts sind in der Regel vom Leistungskatalog der Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen. Unter Umständen kommt aber eine Kostenbeteiligung auf Kulanzbasis in Betracht. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 23. August 2010 um 14:49 Uhr |
Soll ich mich bei der abmahnenden Kanzlei melden um die Angelegenheit zu klären?
| Von einer selbstständigen Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Kanzlei raten wir dringend ab. Es besteht hierbei die Gefahr, in einem persönlichen Gespräch unbewusst Angaben zum Sachverhalt zu machen, die Ihre Verteidigungsposition gefährden könnten. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 23. August 2010 um 14:49 Uhr |
Ich dachte die Kosten einer Abmahnung seien auf EUR 100 begrenzt – wieso sind die Forderungen so hoch?
| Gemäß dem erst 2008 ins Urhebergesetz aufgenommen §97a Abs.2 sind die Kosten einer erstmaligen Abmahnung in einfach gelagerten Fällen bei einer unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf EUR 100 begrenzt. Zunächst ist zu beachten, dass sich diese Deckelung lediglich auf die Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen, d.h. Anwaltskosten beschränkt. Dazu tritt regelmäßig eine Schadensersatzforderung des Rechteinhabers.
Im Bereich des urheberrechtsverletzenden Filesharings ist die Norm in der gerichtlichen Praxis erst in einem Fall zum Tragen gekommen (AG Frankfurt, Geschäftsnummer 30 C 2353/09-75). Gegenstand des Verfahrens war eine Klage der für Abmahnungen auf dem Filesharing-Sektor einschlägig bekannten DigiProtect GmbH. Diese sei nur in Höhe von EUR 100 begründet, so das Gericht. §97a Abs.2 UrhG sei in diesem Fall einschlägig. Die tatbestandlichen Voraussetzungen sahen die Richter – bei nahezu lehrbuchartiger Prüfung - allesamt als erfüllt an. Die Beklagte hatte bislang keine identischen oder kerngleichen Verletzungshandlungen gegenüber der DigiProtect GmbH begangen – insoweit handelte es sich um eine erstmalige Abmahnung. Die Rechtliche Bewertung des Sachverhalts sei zudem mit keinen Schwierigkeiten verbunden, da im Hinblick auf die Erstattung von Abmahnkosten auf eine mittlerweile gefestigte Rechtsprechung zurückgegriffen werden könne. Es muss allerdings betont werden, dass sich die zitierte Entscheidung auf die unerlaubte Verwertung eines Einzeltitels bezieht. Beim Down- und Upload kompletter Musikalben oder Filmwerken wird aber nicht mehr von einer nur unerheblichen Rechtsverletzung auszugehen sein. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 23. August 2010 um 14:49 Uhr |
Die angebliche Rechtsverletzung liegt mehrere Monate zurück – wie lange kann abgemahnt werden?
| Die Verjährungsfrist beträgt in diesen Fällen drei Jahre. Beginn der Verjährungsfrist ist der Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. Das zwischen Tatzeitpunkt und Abmahnung längere Zeiträume liegen ist daher nicht ungewöhnlich. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 23. August 2010 um 14:50 Uhr |
Ich habe zwar eine Datei heruntergeladen, aber nicht angeboten – ist die Abmahnung deshalb unberechtigt?
| In den meisten Abmahnschreiben wird der Vorwurf erhoben, die streitgegenständliche Datei sei über den Internetanschluss der Betroffenen anderen Usern zum Download „angeboten", „bereitgestellt" oder „verfügbar gemacht" worden. Mit diesem Vorwurf können sich viele Filesharer nicht identifizieren. Insoweit gilt es zu wissen, dass bedingt durch die Funktionsweise der gängigen Tauschbörsen eine Datei während des Herunterladens gleichzeitig anderen Nutzern zum Download bereitgestellt wird. Dies gilt selbst bei nicht freigegeben Download-Ordnern. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 23. August 2010 um 14:50 Uhr |
Ich habe die Datei sofort wieder gelöscht – kann ich trotzdem abgemahnt werden?
| Ja. Eine Urheberrechtsverletzung hat in dem Fall stattgefunden. Die Wiederholungsgefahr kann auch nicht durch das bloße Entfernen der Datei ausgeräumt werden. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 23. August 2010 um 14:51 Uhr |
Ich habe einen Chartcontainer heruntergeladen – erhalte ich jetzt 100 Abmahnungen?
| Noch kann diese Frage deutlich verneint werden. Zwar könnten theoretisch alle betroffenen Rechteinhaber ihre Ansprüche mittels einer Abmahnung geltend machen. Nach unserer Erfahrung erhalten Anschlussinhaber derzeit bis zu zehn Abmahnungen. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 23. August 2010 um 14:53 Uhr |
Ich habe die Datei im Rahmen eines kostenpflichtigen Download-Angebotes geladen – kann ich dafür abgemahnt werden?
| Eine Abmahnung droht selbstverständlich nicht, wenn die Titel im Rahmen eines legalen Angebotes, wie etwa iTunes oder Amazon, erworben wurden. Problematisch ist dagegen der Download über Programme wie Firstload. Hier zahlt der Nutzer zwar für den Zugang, nicht aber für die Inhalte. Deren Tausch kann daher rechtswidrig sein. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 23. August 2010 um 14:53 Uhr |
Wie gelangt die abmahnende Kanzlei an meine IP-Adresse?
| Für die Verfolgung illegalen Filesharings bedienen sich die meisten Rechteinhaber spezialisierten Unternehmen (wie etwa der Smaragd Service AG, der Logistep AG oder der Digi-Rights Solution GmbH), die mithilfe einer bestimmten Software die gängigen Tauschbörsen auf urheberrechtsverletzende Inhalte durchsuchen. Dabei kommt in der Regel ein modifizierter Filesharing-Client zum Einsatz, mit dem die IP-Adresse und GUID jedes Teilnehmers ausgelesen und gespeichert werden kann. Im Anschluss wird ein Teil der widerrechtlich angebotenen Datei zu Test- und Beweiszwecken heruntergeladen und zusammen mit dem Timestamp und dem Hash-Wert der Datei gespeichert.
Die IP-Adresse in Verbindung mit dem Timestamp und der GUIID soll die zweifelsfreie Identifizierung des Teilnehmers, der Hash-Wert zusammen mit dem Teildownload die der Datei ermöglichen. Über eine Anfrage beim Internet-Serviceprovider kann schließlich die Identität des Anschlussinhabers ermittelt werden, dem die gespeicherte IP-Adresse zum fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 23. August 2010 um 14:54 Uhr |
Die IP-Adresse stimmt mit meiner nicht überein – ist die Abmahnung unberechtigt?
| Die IP-Adressen werden vom Provider grundsätzlich dynamisch vergeben. Bei jeder Einwahl, spätestens aber nach 24 Stunden wird dem Teilnehmer eine neue IP zugewiesen. Die Adresse zum Tatzeitpunkt kann mit der aktuellen folglich nicht übereinstimmen. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 23. August 2010 um 14:56 Uhr |
Darf der Provider – Stichwort Vorratsdatenspeicherung - meine Daten überhaupt speichern?
| Nach einem neuen Urteil des OLG Frankfurt (Urteil vom 16.06.2010, 13 U 105/07) darf der Provider auch bei Flatrate-Kunden die IP-Adressen bis zu 7 Tage speichern. Da die Verbindungsdaten in diesen Fällen für Abrechnungszwecke und nicht auf Vorrat gespeichert werden, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung keine Bedeutung. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 23. August 2010 um 14:56 Uhr |
Darf der Provider meine Daten einfach an Dritte weitergeben?
Bevor das deutsche Urheberrecht durch das „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" modernisiert wurde, mussten betroffene Rechteinhaber zunächst Strafanzeige stellen, um dann durch die Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zu ermitteln. Seit dem 01.09.2008 steht ihnen mit §101 Abs.2, 9 UrhG nunmehr ein direkter Auskunftsanspruch gegen den Provider zur Verfügung. Bei IP-Adressen handelt es sich gem. §3 Nr.30 TKG um sog. „Verkehrsdaten". Diese genießen einen besonderen grundrechtlichen Schutz, sodass dem Provider die Auskunftserteilung zunächst durch einen gerichtlichen Beschluss gestattet werden muss. Die entsprechenden Beschlüsse sind den Abmahnschreiben häufig als Kopie beigefügt. |
| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 15. Februar 2011 um 13:47 Uhr |
Muss ich eine Hausdurchsuchung befürchten?
| Nachdem eine Adressermittlung durch den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch möglich ist, kommt es bei Urheberrechtsverletzungen nur noch in seltenen Fällen zu Strafanzeigen. Hausdurchsuchungen stellen eine absolute Ausnahme dar. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 23. August 2010 um 14:59 Uhr |

