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„1,2,3 meins“. Wer kennt nicht den Slogan der Internetplattform „eBay“! Die Freude über den erbeuteten Gegenstand währt jedoch häufig nur sehr kurz. Neben erheblichen Verzögerungen bei der Lieferung oder im Zahlungsverkehr weicht die tatsächliche Beschaffenheit der Ware oft von dem im Angebot beschriebenen Zustand ab.
Die Auktionsplattform „eBay“ hat sich mittlerweile zu einem alltäglichen und von vielen Menschen über die Dauer von Jahren gerne genutzten Märktplatz entwickelt. Die Palette der Verkäufer reicht weit: Neu- und Gebrauchtwaren der unterschiedlichsten Art werden umgesetzt.
Haftung des Anschlussinhabers als Störer immer berechtigt? - Entscheidung des OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2007, Az. 11 W 58/07.
Das Landgericht Hamburg hatte in seiner Entscheidung vom 25.01.2006, Az.: 308 O 58/06, entschieden, dass bei der Nutzung von Musiktauschbörsen im Internet nicht nur der tatsächliche Urheberrechtsverletzer auf Unterlassung hafte, sondern auch der Inhaber des Internetanschlusses. Als Begründung führen die Richter an, dass auch der Inhaber eines Telefonanschlusses als Störer hafte, da er Einfluss darauf haben könne, dass künftige Rechtsverletzungen zu unterbleiben haben.