Als wettbewerbswidrig werden insbesondere die Widerrufsbelehrungen beanstandet, konkret sollen die Ausführungen zu den Rücksendungskosten (auch "40-Euro-Klausel") unrichtig sein. Darin soll laut dem Schreiben ein Verstoß gegen §§3,4 Nr.11 UWG bestehen.
Rechtsanwalt Tawil fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren. Ausgehend von einem Gegenstandswert von EUR 10.000 werden inklusive Post- und Telekommunikationspauschale EUR 651,80 veranschlagt.
Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs kündigt Rechtsanwalt Tawil die gerichtliche Durchsetzung der genannten Ansprüche an. Eine Fristverlängerung soll aufgrund der besonderen Dringlichkeit nicht möglich sein (so jedenfalls dürfte die sprachlich unvollständige Formulierung am Ende des Schreibens bei verständiger Würdigung zu verstehen sein).
Die beigefügte Unterlassungserklärung sieht ein Vertragsstrafeversprechen von EUR 5.010 vor. Ohne vorherige Prüfung der Angelegenheit durch einen fachkundigen Rechtsanwalt sollte weder die verwendete Unterlassungserklärung unterzeichnet noch eine Zahlung geleistet werden. Ob tatsächlich das erforderliche Wettbewerbsverhältnis besteht, ein Verstoß vorliegt und/oder die Forderungen der Höhe nach angemessen sind, kann nur in Ansehnung des Einzelfalls geklärt werden.
Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen einer Wettbewerbsrechtsverletzung von Rechtsanwalt Sascha Tawil erhalten haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie.

