Rechtsanwalt Auffenberg aus Dortmund mahnt im Auftrag verschiedener Unternehmen der Filmindustrie Urheberrechtsverletzungen an geschützten Inhalten ab. Die Abmahnungen beziehen sich unter anderem auf das Repertoire der Alamode Filmdistributin oHG, der Elite Film AG oder der 3L Film GmbH.
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Im Auftrag der 3L Film GmbH mit Sitz in Dortmund mahnen die Rechtsanwälte Auffenberg aktuell vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen geschützter Filmwerke in Internet-Tauschbörsen (insbesondere „eDonkey2000") ab. Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen, das Filmwerk
„Ob Ihr es wollt oder nicht!"
Die Kanzlei Auffenberg geht aktuell wieder im Auftrag der 3L Film GmbH gegen die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Filmwerke in Filesharing-Netzwerken vor. Betroffen sind Anschlussinhaber, denen vorgeworfen wird, den Titel
"Headless Horseman"
in Tauschbörsen wie "eDonkey2000" oder "eMule" ohne Zustimmung der Rechteinhaberin einer Vielzahl anderer Nutzer zum Download bereitgestellt und damit gegen §§16, 19a UrhG verstoßen zu haben.
Im Auftrag der Purzel-Video GmbH mahnt der Dortmunder Rechtsanwalt Stefan Auffenberg derzeit vermehrt Nutzer verschiedener Tauschbörsen (p2p) ab, denen das öffentliche Zugänglichmachen geschützter pornografischer Filmwerke vorgeworfen wird. Die Purzel-Video GmbH wird dabei als Herstellerin und Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte ausgewiesen.