Rechtsanwalt Marcus Meier macht Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Verlangt wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages von EUR 390.
Wenngleich diese Forderung der Höhe nach hinter den Vergleichssummen anderer Kanzleien zurückbleibt, sollte der Betrag nicht ohne vorherige Prüfung überwiesen werden. Gleiches gilt für die Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung. In der verwendeten Fassung handelt es sich dabei unserer Ansicht nach um ein Schuldanerkenntnis. Die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen sind für einen juristischen Laien oft nur schwer zu überschauen. Ein auf dem Gebiet des Urheberrechts und insbesondere Filesharings kompetenter Rechtsanwalt kann für Sie prüfen, ob und wenn ja in welchem Umfang die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen.
Sollten auch Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Marcus Meier erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

