Rechtsanwalt Meier fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und macht Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend. Insgesamt wird ein pauschaler Betrag von EUR 390 verlangt.
Auch wenn die Fristen zur Erfüllung dieser Ansprüche oftmals äußerst kurz erscheinen sollten die Forderungen nicht ohne vorherige Prüfung erfüllt werden. Mit Abgabe der Original-Unterlassungserklärung wird nach unserer Rechtsauffassung ein Schuldanerkenntnis geleistet. In diesem Fall besteht unter anderem eine Verpflichtung zur Zahlung des geforderten Betrages. Wir halten dagegen in Konstellationen wie der vorliegenden §97a Abs.2 UrhG grundsätzlich für anwendbar, wonach die Kosten einer Abmahnung unter bestimmten Voraussetzungen auf EUR 100 begrenzt sind.
Zunächst sollte allerdings geprüft werden, ob und wenn ja in welchem Umfang die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen. So ist etwa klar zwischen Täter- und Störerhaftung zu unterscheiden. Auch für Rechtsverletzungen Dritter haftet der Anschlussinhaber nur, wenn er seinerseits einzelfallabhängige Prüfungs- und Überwachungspflichten verletzt hat.
Sind auch Sie von der Kanzlei Marcus Meier wegen einem illegalen Up- oder Download abgemahnt worden? Wir bieten Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung.

