Rechtsanwalt Schroeder fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassung, Erstattung der Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Insgesamt wird ein pauschaler Abgeltungsbetrag von EUR 750 verlangt.
Zahlung und Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung sollen innerhalb einer vergleichsweise kurzen Frist erfolgen. Für viele Betroffene kann sich dieser Umstand zu einem ernsthaften Problem entwickeln, wenn die Abmahnung etwa durch urlaubsbedingte Abwesenheit erst spät im Briefkasten entdeckt wird.
Was Sie bei Erhalt einer Abmahnung beachten sollten:
Die gesetzten Fristen sollten unbedingt beachtet werden, um das Risiko einer einstweiligen Verfügung mit deutlich höheren Kosten zu vermeiden.
Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls unterzeichnet werden, da diese nach unserer Rechtsauffassung ein Schuldanerkenntnis darstellt. Damit einher geht auch zwangsläufig eine Verpflichtung zur Zahlung der geforderten Vergleichssumme.
Eine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite kann unter Umständen schief gehen und Ihre Verteidigungsposition nachhaltig beschädigen.
Sichern Sie sich daher die Hilfe eines auf dem Gebiet des Urheberrechts und insbesondere Filesharings kompetenten Rechtsanwalts. Dieser kann die Angelegenheit für sie umfassend prüfen und die notwendigen Schritte einleiten.
Wenn auch Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Lutz Schroeder erhalten haben, sollten Sie umgehend reagieren. Gerne stehen wir Ihnen dabei mit unserer umfangreichen Erfahrung auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen zur Seite.

