Dieser soll über sog. Internettauschbörsen anderen Internetnutzern zur Verfügung gestellt worden sein, was beim Download des Filmes zumeist automatisch geschieht. Hierdurch, so die Abmahnung weiter, seien Urheberrechte von Herrn Petran verletzt worden, und zur Kompensation des Rechtsverstoßes sollen vom Abgemahnten eine Summe von 750,00 EUR gezahlt werden sowie die dem Schreiben bereits beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Wichtig für Sie:
Auch wenn das Thema etwas delikat ist und man die Vorwürfe verständlicherweise "schnell vom Tisch" haben möchte, sollten Sie keinesfalls überstürzt handeln und vor allem nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben. Zwar darf eine urheberechtliche Abmahnung keinesfalls leichtfertig ignoriert werden, da dies kostspielige Prozesse nach sich ziehen kann. Jedoch sollte bereits mit Erhalt der Abmahnung ein auf dem Gebiet des Urheberrechts erfahrener Anwalt aufgesucht werden, da ansonsten evt. schon mit Abgabe der Unterlassungserklärung in der angetragenen Form Schritte für eine effektive Verteidigung abgeschnitten werden können, was insbesondere zur Anerkenntnis des Betrages von 750,00 EUR führen kann.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Lutz Schroeder erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

