Die Prokino Filmverleih GmbH geht gegen die unerlaubte Verwertung geschützter Filmwerke aus ihrem Repertoire vor. Wir beobachten auch aktuell wieder entsprechende Abmahnungen durch Rechtsanwalt Lihl aus Postbauer-Heng. Konkret geht es um das Filmwerk
"Nichts zu verzollen".
Ohne die Erlaubnis der Prokino Filmverleih GmbH soll die Datei in einem
Filesharing-Netzwerk zum Download verfügbar gemacht worden sein. Für diese Urheberrechtsverletzung sollen die abgemahnten Anschlussinhaber verantwortlich sein.
Rechtsanwalt Lihl fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages, mit dem die Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten abgegolten werden sollen. Verlangt werden insoweit
EUR 475.
Wie verhalten Sie sich nun richtig? Wir raten zunächst von einer selbständigen Kontaktaufnahme mit der Gegenseite ab. Oft führen derartige Alleingänge dazu, dass das Verhandlungsergebnis später erschwert bis hin zu unmöglich gemacht wird.
Auf keinen Fall sollte die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet werden. Diese beinhaltet in der Regel ein Schuldanerkenntnis verbunden mit der Verpflichtung die geforderte Summe zu bezahlen sowie im Wiederholungsfalle eine Vertragsstrafe zu zahlen. Unter keinen Umständen sollten Sie den geforderten Betrag vorschnell überweisen. Oftmals ist es durch geschicktes Verhandeln eines kompetenten Anwalts möglich, die nach unserer Auffassung teilweise zu hoch angesetzten Forderungen zu reduzieren oder sogar gänzlich zurückzuweisen und durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung das Haftungsrisiko zu minimieren.
Wenn auch Sie eine
Abmahnung der
Rechtsanwaltskanzlei Lihl erhalten haben, sollten Sie umgehend reagieren. Gerne stehen wir Ihnen dabei mit unserer umfangreichen Erfahrung auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen zur Seite.