Hilfe bei Abmahnung Rechtsanwalt Lihl - Great Movies GmbH - "Die letzten Tempelritter und der Schatz des Christentums"

Geschrieben von  RA Jorma Hein Mittwoch, den 28. September 2011 um 11:48 Uhr

Im Auftrag der Great Movies GmbH spricht Rechtsanwalt Lihl Abmahnungen wegen der unerlaubten Verwertung des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes

"Die letzten Tempelritter und der Schatz des Christentums"

aus. Der Vorwurf: ohne die erforderliche Erlaubnis soll das Werk in einer Tauschbörse über den Internetanschluss der Abgemahnten öffentlich zugänglich gemacht, also während des Herunterladens anderen Interessenten bereitgestellt worden sein. Dies geschieht in peer-to-peer-Netzwerken automatisch. Das Argument, dies nicht gewusst oder beabsichtigt zu haben, ist nach der Rechtsprechung in aller Regel unbeachtlich.

Rechtsanwalt Lihl fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die den Schreiben als Entwurf beiliegt, einen pauschalen Vergleichsbetrag von EUR 475.

Bevor vorschnell Unterlassungs- oder Ersatzansprüche erfüllt werden, sollte geprüft werden, welche Forderungen im Einzelnen bestehen. Zwar besteht nach der Rechtsprechung eine tatsächliche Vermutung für die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers. Diese kann aber bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen widerlegt werden. ist der Anschlussinhaber etwa nicht selbst Täter der Rechtsverletzung, muss er nachweisbar konkrete Prüfungspflichten verletzt haben.

Mit Abgabe der Original-Unterlassungserklärung wird nach unserer Rechtsauffassung ein Schuldanerkenntnis geleistet. Ohne vorherige Prüfung durch einen kompetenten Rechtsanwalt sollte ein solches Haftungsrisiko nicht übernommen werden. Schließlich erscheinen auch die geforderten Beträge in vielen Fällen überzogen.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Lihl erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
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