Rechtsanwalt Lihl fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die den Schreiben als Entwurf beiliegt, einen pauschalen Vergleichsbetrag von EUR 475.
Bevor vorschnell Unterlassungs- oder Ersatzansprüche erfüllt werden, sollte geprüft werden, welche Forderungen im Einzelnen bestehen. Zwar besteht nach der Rechtsprechung eine tatsächliche Vermutung für die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers. Diese kann aber bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen widerlegt werden. ist der Anschlussinhaber etwa nicht selbst Täter der Rechtsverletzung, muss er nachweisbar konkrete Prüfungspflichten verletzt haben.
Mit Abgabe der Original-Unterlassungserklärung wird nach unserer Rechtsauffassung ein Schuldanerkenntnis geleistet. Ohne vorherige Prüfung durch einen kompetenten Rechtsanwalt sollte ein solches Haftungsrisiko nicht übernommen werden. Schließlich erscheinen auch die geforderten Beträge in vielen Fällen überzogen.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Lihl erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

