Soforthilfe bei Abmahnung Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach - Vorsicht bei Ratenzahlungsplan!

Geschrieben von  RAin Albina Bechthold Mittwoch, den 31. August 2011 um 08:33 Uhr

Über Abmahnungen durch Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach wegen der Verletzung des Urheberrechts in Internet-Tauschbörsen haben wir bereits berichtet. Auf seiner eher dezent gestalteten Webseite www.ra-ruebenach.de bietet Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach Abgemahnten einen "Ratenzahlungsplan" an. Grundsätzlich begrüßen wir die Bereitschaft, Abgemahnten in einer finanziell angespannten Situation auf diese Weise entgegenzukommen.


Wie bereits die Überschrift deutlich macht, handelt es sich bei dem Formular allerdings um ein Schuldanerkenntnis. Die Forderung des Rechteinhabers (in den bisher bekannten Fällen also der DigiProtect GmbH) wird damit anerkannt. Auf die Einrede der Verjährung soll überdies verzichtet werden. Schließlich soll auch der Übermittlung der personenbezogenen Daten an die Schufa zugestimmt werden.

Aus diesen Gründen raten wir von einer Unterzeichnung dieser Vereinbarung ab. Nach unserer praktischen Erfahrung lässt sich - so denn überhaupt eine Zahlung erfolgt - auch ohne derartige Klauseln eine Ratenzahlungsvereinbarung durchsetzen.

Mit urheberrechtlichen Abmahnungen der Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach kennen wir uns aus. Wenn auch Sie von einer solchen Abmahnung betroffen sind, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.
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