Wir berichteten bereits über entsprechende Abmahnungen durch die Schalast & Partner Rechtsanwälte. Allerdings ist es zulässig - im Falle der DigiProtect GmbH sogar die Regel -, dass ein Rechteinhaber verschiedene Kanzleien mit der Durchsetzung seiner Urheber- und Leistungsschutzrechte beauftragt.
Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung eines Pauschalbetrages von EUR 340. Auf seiner Webseite bietet er ausdrücklich die Möglichkeit einer Ratenzahlung an. Nicht auszuschließen ist, dass dadurch nicht zuletzt die Zahlungsbereitschaft gesteigert werden soll. Wissenswertes zu diesem Ratenzahlungsplan finden Sie hier.
Wir raten dringend davon ab, die Original-Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen oder voreilig eine Zahlung zu leisten. Vorab ist zu prüfen, inwieweit die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich berechtigt sind. Für die abmahnende Kanzlei ist in aller Regel nicht erkennbar, ob der Anschlussinhaber selbst Täter der Urheberrechtsverletzung ist oder ein Dritter den Download vorgenommen hat. Im letzteren Fall kann vom Anschlussinhaber bereits kein Schadensersatz verlangt werden. Zwar gehen die Gerichte davon aus, dass eine "tatsächliche Vermutung" für die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers spricht. Diese kann aber selbstverständlich widerlegt werden.
Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Werke von Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach erhalten haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie.

