Die streitgegenständliche Datei soll über den Internetanschluss der Abgemahnten in einer Tauschbörse zum Herunterladen angeboten worden sein. Dadurch sei die Tele München Fernseh GmbH in ihren ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechten verletzt.
Diese Rechtsverletzung soll durch das Berliner Unternehmen LoogBerry Information Technologie GmbH ermittelt worden sein. Ein entsprechender Protokollbericht der Loogberry-Software liegt den Abmahnschreiben bei. Das verwendete Programm soll von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen geprüft und "akzeptiert" worden sein.
Rechtsanwalt Bente führt weiterhin aus, dass es nach der Rechtsprechung keine Rolle spiele, ob der Anschlussinhaber selbst oder ein Dritter die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Dies ist so allerdings nicht zutreffend. Auch die urheberrechtliche Störerhaftung stellt keineswegs eine Gefährdungshaftung dar sondern setzt die Verletzung bestimmter Prüfungs- und Überwachungspflichten voraus. Selbstverständlich kann sich der betroffene Anschlussinhaber bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen auch für das schädigende Verhalten Dritter entlasten.
Aus der bezeichneten Rechtsverletzung werden nunmehr Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend gemacht. Zur Erledigung der Angelegenheit wird die Zahlung eines pauschalen Betrages von EUR 956 verlangt. Diese Summe setzt sich aus Anwaltskosten in Höhe von EUR 506 sowie EUR 450 Schadensersatz zusammen. Aufmerksamen Lesern wird diese Forderung bekannt vorkommen - die Münchener Waldorf Rechtsanwälte veranschlagen in ihren Abmahnungen (soweit es sich um Filmwerke handelt) den gleichen Betrag.
Daneben fordert Rechtsanwalt Bente die fristgerechte Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung. Diese kann sogar vorab online abgegeben werden - in diesem Fall wird die Frist für das Zusenden des Originals um drei Tage verlängert.
Vor der Abgabe der Unterlassungserklärung muss dringend gewarnt werden. In der verwendeten Fassung handelt es sich dabei nach unserer Rechtsauffassung faktisch um ein Schuldanerkenntnis. Zudem scheint ein Vertragsstrafeversprechen von EUR 10.000 deutlich überhöht. Die Erklärung bezieht sich ferner aus alle Werke, an denen die Tele München Fernseh GmbH Rechte innehat. Damit besteht ein erhebliches Haftungsrisiko.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Bente erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

