Uns ist im Rahmen eines Mandats zur Kenntnis gelangt, dass Rechtsanwalt Peter Dettmer für die SVH-Store UG Abmahnungen wegen des Verstoßes gegen die sog. "40-EUR-Klausel" im Rahmen des Widerrufsrechts verschickt.
Bei der "40-EUR-Klausel" geht es im Wesentlichen um die Voraussetzungen, die eine "vertragliche Vereinbarung" über die Weitergabe der Rücksendungskosten an den Verbraucher erfüllen muss. Einige Gerichte lassen es genügen, wenn eine entsprechende Klausel in der Widerrufsbelehrung des Unternehmens enthalten ist. Andere Gerichte wiederum stellen höhere Anforderungen und sehen die Widerrufsbelehrung nicht als Teil der vertraglichen Vereinbarung. Wird nun gegen diese Rechtsansicht verstoßen bleibt es nicht nur bei der Unwirksamkeit der Belehrung über den Widerrufsfall gegenüber dem Verbraucher. Vielmehr wird auch Mitbewerbern die Möglichkeit eröffnet, den Verstoß durch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu verfolgen.