Dabei geht es um den Vorwurf, dass der Song anderen Nutzern der Internettauschbörse zum Download zur Verfügung gestellt worden sein soll, was ein grds. nur dem Urheber zustehendes Öffentliches Zugänglichmachen des Werkes darstellt. Dies geschieht oftmals bereits durch die Voreinstellungen der Tauschbörsenprogramme beim eigenen Download des Werkes.
Um weitere Rechtsverletzungen zu vermeiden und bereits entstandene Schäden auszugleichen macht Rechtsanwalt Daniel Sebastian gegenüber den Abgemahnten verschiedene Forderungen geltend. Zum Einen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, mit welcher Sanktionen bei einem abermaligen Urheberrechtsverstoß anerkannt werden können. Zum Anderen wird als Ersatz für die entstandenen Schäden und Rechtsverfolgungskosten die Zahlung eines Betrages von 680,00 EUR verlangt.
Wichtig:
Auf keinen Fall sollten Sie den so geltend gemachten Forderungen voreilig nachkommen. Insbesondere die Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung birgt bisweilen schwer absehbare finanzielle Risiken und kann eine erfolgreiche Verteidigung u.U. bereits im Keim ersticken. Insofern raten wir Ihnen nach Möglichkeit Ruhe zu bewahren und vor eigenmächtigem Handeln an einen auf dem Gebiet des Urheberrechts fachkundigen Anwalt wenden. Dieser kann Ihre Lage seriös einschätzen und sodann erwägen, inwiefern eine abgeänderte Unterlassungserklärung von Nöten ist und wie darauf aufbauend der Betrag von 680,00 EUR minimiert werden kann.
Auch Sie haben eine Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen Verletzung des Urheberrechts erhalten? Sie können sich jederzeit gerne an uns wenden. Mit unserer Vielzahl von betreuten Filesharing-Mandaten wissen wir, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

