Dieses Verhalten ist bedingt durch die technische Funktionsweise entsprechender peer-to-peer Netzwerke regelmäßig bereits durch das eigene Herunterladen verwirklicht und kann gegen §§16, 19a UrhG verstoßen.
Die Zimmermann & Decker Rechtsanwälte machen urheberrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend. Neben der Abgabe einer vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines Pauschalbetrages verlangt, mit dem die Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten im Interesse einer zügigen außergerichtlichen Erledigung abgegolten werden sollen.
Hinsichtlich der Unterlassungserklärung ist folgendes zu beachten: Im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung besteht zwar dem Grunde nach ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers. In der verwendeten Formulierung geht die Erklärung allerdings nach unserer Rechtsauffassung darüber hinaus. Damit verbunden ist in der Regel die Anerkennung der behaupteten Rechtsverletzung und der geltend gemachten Ansprüche. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein solcher Unterlassungsvertrag Jahrzehnte Bestand haben kann. Es besteht insoweit ein nicht zu unterschätzendes Haftungsrisiko. In vielen Fällen lässt sich zum Schutz Ihrer Rechte eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen, mit der sich die Gefahr einer erneuten Inanspruchnahme deutlich verringern lässt. Sichern Sie sich in dieser Angelegenheit kompetente anwaltliche Hilfe und vertrauen Sie nicht auf von juristischen Laien angefertigte "modifizierte Unterlassungserklärungen". Fehler in der Formulierung können weitreichende rechtliche und gegebenenfalls finanzielle Konsequenzen haben.
Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke von der Kanzlei Zimmermann & Decker erhalten? Wir haben bereits eine Vielzahl Betroffener vertreten und helfen auch Ihnen gerne weiter.

