Anwalt hilft bei Abmahnung Zimmermann & Decker Rechtsanwälte - Tonpool Medien GmbH - "Söhne Mannheims - Hier kommen die Söhne"

Geschrieben von  RA Philipp Achilles Montag, den 12. September 2011 um 11:20 Uhr

Die Zimmermann & Decker Rechtsanwälte sprechen derzeit wieder für die Tonpool Medien GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen aus. Den Betroffenen wird vorgeworfen, die Tonaufnahme

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sei über ihren Internetanschluss ein einem so genannten peer-to-peer-Netzwerk zum Download verfügbar gemacht worden. Bereits durch das Herunterladen eines Musiktitels in einer Tauschbörse wird Dritten der Zugriff ermöglicht. Geschieht dies ohne Erlaubnis des Rechteinhabers, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, die Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz auslösen kann.


Eben solche Ansprüche machen die Zimmermann & Decker Rechtsanwälte in den Abmahnschreiben geltend. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird zur Abgeltung der Zahlungsforderungen (Anwaltskosten und Schadensersatz) ein pauschaler Vergleichsbetrag verlangt.

Oft beträgt die Frist zur Erfüllung dieser Forderungen nur einige Tage. Viele abgemahnte Anschlussinhaber berichten uns, sich unter Druck gesetzt zu fühlen und sich über die richtige Vorgehensweise nicht im Klaren zu sein. Häufig stellt ein solches Abmahnschreiben auch den ersten Kontakt mit einer Anwaltskanzlei dar.

Welche Punkte Sie beachten sollten

Zunächst ist die Rechtslage nicht so eindeutig wie das Abmahnschreiben vermuten lassen könnte. Der Anschlussinhaber ist nur dann für die Rechtsverletzung verantwortlich, wenn er die Tonaufnahme selbst heruntergeladen oder aber - beim Download durch Dritte - eigene Prüfungspflichten verletzt hat. Zudem kann Schadensersatz allein vom Täter verlangt werden.

Ein mit Abmahnungen wegen illegalen Downloads vertrauter Rechtsanwalt kann für Sie prüfen, welche Ansprüche im Einzelfall bestehen und eine geeignete Verteidigungsstrategie entwerfen. Um Ihre Verhandlungsposition nicht zu gefährden, sollten Sie vorab weder eine Zahlung an die Gegenseite leisten, noch die Original-Unterlassungserklärung unterzeichnen. Beides kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Zimmermann & Decker Rechtsanwälte erhalten? Gerne können Sie sich bei uns über das weitere Vorgehen informieren.
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