Rechtsanwälte Zimmermann & Decker

Rechtsanwälte Zimmermann & Decker

Rechtsanwälte Zimmermann & Decker sprechen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen aus

Auch die Kanzlei Zimmermann & Decker mahnt Anschlussinhaber wegen der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Internet-Tauschbörsen ab. Die Hamburger Rechtsanwälte vertreten unter anderem die Tonpool Medien GmbH.

Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten

Höhe der Forderungen:

  • Musikalben: EUR 850
  • Einzelne Tonaufnahmen: EUR 425

Besonderheiten:

Die Zimmermann & Decker Rechtsanwälte verfolgen daneben in Einzelfällen auch Markenrechtsverletzungen durch den Vertrieb nicht autorisierter Merchandising-Artikel über die Auktionsplattform "eBay".

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Vielen Internet-Nutzern ist die Kanzlei Zimmermann & Decker ein Begriff - die Rechtsanwälte aus Hamburg haben in der Vergangenheit zahlreiche Abmahnungen wegen Rechtsverletzungen am Repertoire der Tonpool Medien GmbH ausgesprochen. Während der illegale Upload von Musikwerken gegen das deutsche Urheberrecht verstoßen kann, ist beim Verkauf von Merchandise-Artikeln vor allem das Markenrecht zu beachten.

Erstmals beobachten wir in diesen Tagen Abmahnungen wegen der vermeintlichen unerlaubten Verwertung geschützter Musikwerke durch die Hamburger Kanzlei Zimmermann & Decker. Diese vertritt die tonpool Medien GmbH, nach eigenen Angaben ein "Pro-Artist-Vertrieb" mit Sitz in Burgwedel/Hannover. Derzeit werden vornehmlich Verstöße aus November 2009 abgemahnt.

Den betroffenen Anschlussinhabern wird dabei vorgeworfen, Musikalben aus dem Repertoire der tonpool Medien GmbH ohne deren Erlaubnis in nicht näher benannten Filesharing-Netzwerken zum Download angeboten zu haben. Unter anderem handelt es sich um das Album

"Xavier Naidoo - Alles kann besser werden".

Im Auftrag der Tonpool Medien GmbH sprechen die Hamburger Rechtsanwälte Zimmermann & Decker seit kurzem Abmahnungen wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen aus. Die Kanzlei ist auf dem Filesharing-Sektor bisher nicht in Erscheinung getreten. Bei der hier vertretenen Mandantin handelt es sich um ein im Jahr 2008 gegründetes Musikvertriebsunternehmen. Gegenstand der Abmahnung ist unter anderem das rechtlich geschützte Musikalbum

"Söhne Mannheims - IZ ON".

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