Für die IPforceOne GmbH sprechen die Winterstein Rechtsanwälte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen aus. Gegenstand ist die unerlaubte Verwertung geschützter Filmwerke aus dem Repertoire der IPforceOne GmbH, darunter auch
"The Open Door".
Das bezeichnete Werk soll über den Internetanschluss der Abgemahnten ohne Zustimmung in einem p2p-Netzwerk anderen Nutzern zum Download verfügbar gemacht worden sein, was in der Regel bereits durch den Download der Datei geschieht. Dieses Verhalten kann gegen §§16, 19a UrhG verstoßen.
Die Winterstein Rechtsanwälte machen urheberrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend, darüber hinaus wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten verlangt. Im Interesse einer außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit wird ein Pauschalbetrag von
EUR 850 gefordert, mit dem sämtliche Zahlungsansprüche abgegolten werden sollen.
Schließlich werden die abgemahnten Anschlussinhaber zur fristgerechten Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
Auch wenn die Fristen zur Erfüllung der bezeichneten Ansprüche vergleichsweise knapp bemessen sind, sollte insbesondere die verwendete Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterzeichnet werden. Damit verbunden ist in der Regel die Anerkennung der vorgeworfenen Rechtsverletzung und der geltend gemachten Ersatzansprüche. Viele Gerichte werten solche Erklärungen als Schuldanerkenntnis. In vielen Fällen lässt sich aber zum Schutz Ihrer Rechte eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen, bei deren Erstellung Sie sich anwaltlich beraten lassen sollten.
Sollten auch Sie eine
Abmahnung der
Rechtsanwälte Winterstein erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.