Als Rechteinhaberin an dem streitgegenständlichen Filmwerk wird IPforce One GmbH angegeben. Durch das unerlaubte Download-Angebot sei diese in ihren ausschließlichen Rechten aus §§16, 19a UrhG verletzt,
Die betroffenen Anschlussinhaber sehen sich Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz ausgesetzt.
Zur endgültigen außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit wird ein pauschaler Betrag von EUR 850 gefordert. Die Frist zur Zahlung und Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung ist vergleichsweise knapp bemessen, muss aber unbedingt beachtet werden. Bei fruchtlosem Fristablauf besteht die Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung der bezeichneten Ansprüche.
Von der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung in der verwendeten Fassung sollte aber unbedingt abgesehen werden. Neben der vorgeworfenen Verletzungshandlung werden damit auch die geltend gemachten Ersatzansprüche anerkannt. Eine möglicherweise günstige rechtliche Ausgangsposition wird damit aufgegeben. Zunächst sollte durch einen auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen kompetenten Rechtsanwalt geprüft werden, ob und wenn ja in welchem Umfang die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen.
Haben auch Sie eine Abmahnung der Winterstein Rechtsanwälte erhalten? Gerne können Sie sich bei uns unverbindlich über das weitere Vorgehen informieren.

