Die Winterstein Rechtsanwälte verlangen neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die den Abmahnschreiben als Entwurf beigefügt ist, die pauschale Zahlung von EUR 850. Mit diesem Vergleichsbetrag sollen die Ansprüche auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz pauschal abgegolten werden.
Abgemahnte Anschlussinhaber sollten sich von den Ausführungen in den Abmahnschreiben, insbesondere den zitierten Gerichtsurteilen, nicht zur vorschnellen Erfüllung der bezeichneten Ansprüche bewegen lassen. Insbesondere sollte die Unterlassungserklärung in dieser Form nicht unterzeichnet werden. Nach unserer Rechtsauffassung handelt es sich dabei um ein Schuldanerkenntnis. Auch wenn die insoweit gesetzten Fristen in vielen Fällen äußerst knapp erscheinen raten wir dringend zu einer vorherigen Überprüfung der Angelegenheit durch einen fachkundigen Rechtsanwalt. Im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung kann der Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers auch durch eine abgeänderte Unterlassungserklärung erfüllt werden. Schließlich erscheinen die geforderten Beträge in vielen Fällen überzogen.
Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke von der Kanzlei Winterstein erhalten? Wir haben bereits eine Vielzahl Betroffener vertreten und helfen auch Ihnen gerne weiter.

