Zum Ausgleich für die erlittene Rechtsverletzung wird von der Kanzlei Waldorf Frommer sowohl die Abgabe einer strafbewehrten und bereits vorformulierten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von 806 EUR gefordert.
Beiden Forderungen sollte nicht ohne die vorherige Rücksprache mit einem fachkundigen Anwalt nachgekommen werden.
Sowohl die Unterlassungserklärung als auch der geforderte Vergleichsbetrag können nämlich ein für Sie ungünstiges Vergleichsangebot darstellen. Insbesondere mit Abgabe der Unterlassungserklärung in der vorformulierten Form wird u.U. die Möglichkeit einer erfolgreichen Verteidigung erheblich erschwert wenn nicht gar unmöglich gemacht. Deswegen raten wir hier zu besonderer Vorsicht.
Wenn auch Sie ein entsprechendes Schreiben der Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten haben, sollten Sie daher auf jeden Fall einen auf dem Gebiet des Urheberrechts versierten Anwalt aufsuchen, der die Ihnen angetragene Unterlassungserklärung prüft und ggf. eine für Sie vorteilhaftere erstellt. Auf dieser Grundlage kann sodann versucht werden, den geforderten Betrag von 806 EUR zu minimieren. Hier lassen sich nicht selten beachtliche Erfolge für den Mandanten erzielen.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten haben, so können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Mit unserem auf das Gebiet des Urheber- und Filesharingrechts spezialisierten Team haben wir bereits eine Vielzahl von Abgemahnten rechtlich betreut.

