Für Abgemahnte wichtig:
Unterzeichnen Sie keinesfalls vorschnell die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung. Dies kann nämlich dazu führen, dass Sie Ansprüche anerkennen von denen noch gar nicht klar ist, ob diese überhaupt gegen Sie bestehen. Das gilt auch für den geforderten Vergleichsbetrag. Schon oft haben wir in Beratungsgesprächen erlebt, dass durch eine vorschnelle Unterschrift eine gute Rechtsposition aufgegeben und die 956 EUR letzten Endes gezahlt werden mussten. Machen Sie den gleichen Fehler nicht auch.
Wenden Sie sich unverzüglich an einen auf dem Gebiet des Urheberrechts erfahrenen Anwalt. Dieser kann Ihnen helfen, durch die Abänderung der strafbewehrten Unterlassungserklärung sowohl ein kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht zu vermeiden, als auch Ihnen eine optimale Verteidigungsposition in Bezug auf die Geldforderung aufzubauen.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Wir haben große Erfahrung im Umgang mit Filesharing-Abmahnungen und wissen, worauf es bei der Verteidigung ankommt.

