Seit Aufkommen des Internets finden die allermeisten Urheberrechtsverstöße über das Internet statt. In Filesharing - Tauschbörsen werden Lieder, Hörbucher und Filme millionenfach getauscht, wodurch der Unterhaltungsindustrie Schäden in Höhe von mehreren Milliarden EUR entstehen. Insofern verwundert es nicht, dass gegen die Schädiger konsequent vorgegangen wird. Um hier die Gerichte zu überlasten und den Schädiger zudem vor der Tragung der anfallenden Gerichtskosten zu schützen, können die Unternehmen den behaupteten Urheberrechtsverletzung zunächst eine außergerichtliche Klärung der Angelegenheit antragen.
Dies erfolgt im Wege einer Abmahnung. In dieser machen Waldorf Frommer ihre Sach- und Rechtsauffassung deutlich und folgern daraus Ansprüche auf Ersatz der entstandenen Schäden und Anwaltskosten sowie auf Unterlassung, §§ 97f. UrhG. Diese sollen sodann durch die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von sowie der Unterzeichnung einer beigefügten, vorgefertigten Unterlassungserklärung beglichen werden.
Haben Sie eine entsprechende Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München erhalten haben, sollten Sie keinesfalls überstürzt handeln. Es ist immer zu bedenken, dass die Abmahnung lediglich einen Vergleichsantrag darstellt, der die Auffassungen der Gegenseite zu Grunde liegt. Verbindlich ist aber nichts entschieden!
Bevor daher irgendwelche Zahlungen erfolgen oder Unterschriften geleistet werden ist es daher aus anwaltlicher Sicht von enormen Vorteil, sich von einem versierten Anwalt zu beraten lassen. Denn eine einzellfallbezogene Prüfung Ihres Falles kann immer noch ergeben, dass die gegen Sie erhobenen Ansprüche ganz oder zum Teil zurückgewiesen werden können.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

