Rechtsanwälte Waldorf

Rechtsanwälte Waldorf

Abmahnungen der Waldorf Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzungen

Die Waldorf  Rechtsanwälte sind in der Vergangenheit im Auftrag verschiedener Rechteinhaber, wie beispielsweise Sony Music Entertainment Germany GmbH, Constantin Film Verleih GmbH oder Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft gegen illegales Filesharing vorgegangen.

Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten

Höhe der Forderungen:

  • Musikalben: EUR 856
  • Filme: EUR 956
  • Hörbücher: EUR 806

Besonderheiten:

Seit August 2010 firmieren die Waldorf Rechtsanwälte unter Waldorf Frommer Rechtsanwälte.

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Die Kanzlei Waldorf aus München spricht auch im Auftrag der Filmindustrie zahlreiche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an geschützten Inhalten aus. Zu den vertretenen Rechteinhabern zählt neben dem Constantin Filmverleih und der Majestic Film GmbH auch die Tiberius Film GmbH & Co. KG. Im Namen dieser Mandantin mahnen die Waldorf Rechtsanwälte derzeit die unerlaubte Verwertung des Filmwerkes

"Halloween II",

der Fortsetzung von Rob Zombies "Halloween"-Remake aus dem Jahr 2007 ab. Bei der Tiberius Film GmbH & Co. KG handelt es sich um einen in München ansässigen Filmvertrieb. Diese sei durch das unerlaubte Bereitstellen des streitgegenständlichen Filmwerks im Rahmen einer Internet-Tauschbörse in ihren ausschließlichen Rechten aus §19a UrhG verletzt.

Die Kanzlei Waldorf mit Sitz in München geht auch im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft gegen vermeintliche Urheberrechtsverletzungen im Internet vor. Derzeit sprechen die Waldorf Rechtsanwälte Abmahnungen wegen der unerlaubten Verwertung des geschützten Filmwerks

"Shutter Island"

aus. Das streitgegenständliche Filmwerk soll über den Internet-Anschluss der Betroffenen im Rahmen eines p2p-Netzwerks ohne Erlaubnis der Rechteinhaberin einer Vielzahl anderer Nutzer zum Download zur Verfügung gestellt worden sein. Dieses Verhalten verstößt gegen §19a UrhG.

Im Auftrag der Majestic Filmverleih GmbH sprechen die Münchener Waldorf Rechtsanwälte zurzeit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet aus. Den betroffenen Anschlussinhabern wird dabei vorgeworfen, geschützte Filmwerke der bezeichneten Mandantin ohne deren Erlaubnis in Internet-Tauschbörsen anderen Teilnehmern zum Download bereitgestellt und damit gegen §19a UrhG verstoßen zu haben. Gegenstand der Abmahnungen ist unter anderem der Titel

"Wüstenblume",

der Film nach dem Bestseller von Waris Dirie.

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