Rechtsanwälte Waldorf

Rechtsanwälte Waldorf

Abmahnungen der Waldorf Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzungen

Die Waldorf  Rechtsanwälte sind in der Vergangenheit im Auftrag verschiedener Rechteinhaber, wie beispielsweise Sony Music Entertainment Germany GmbH, Constantin Film Verleih GmbH oder Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft gegen illegales Filesharing vorgegangen.

Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten

Höhe der Forderungen:

  • Musikalben: EUR 856
  • Filme: EUR 956
  • Hörbücher: EUR 806

Besonderheiten:

Seit August 2010 firmieren die Waldorf Rechtsanwälte unter Waldorf Frommer Rechtsanwälte.

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Im Auftrag der Random House GmbH mahnen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München das illegale öffentliche Zugänglichmachen des Hörbuchs

"Entsetzen"

von Karin Slaughter ab, das durch Fileharing über sog. Internettauschbörsen begangen worden sein soll. In solchen Tauschbörsen wird nämlich zumeist zeitgleich mit dem Download das Werk auch wieder anderen Nutzern angeboten. Dieses Recht steht allerdings grds. nur dem Urheber zu.

Im Namen der Universum Film GmbH mahnen die Münchener Rechtsanwälte Waldorf Frommer Urheberrechtsverletzungen über sog. Tauschbörsen ab. Dabei geht es unter Anderem um den Film

"Sacrifice",

der über den Anschluss der abgemahnten Anschlussinhaber heruntergeladen worden sein soll. Die Anwälte fordern in dem Schreiben sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von 956 EUR.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München sprechen aktuell Abmahnungen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH aus. Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen, für das unerlaubte Download-Angebot des Musikalbums

"Casper - XOXO"

in einer Tauschbörse verantwortlich zu sein. Eine durch Sony beauftragte Firma soll diese Rechtsverletzung ermittelt und dokumentiert haben. Den Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer liegt außerdem regelmäßig die Kopie eines Auskunftsbeschlusses des zuständigen Landgerichts bei.

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