In diesem Zusammenhang werden sowohl ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht als auch die Schadensersatz sowie der Erstattung der Rechtsanwaltskosten verlangt.
Zur Abgeltung der Zahlungsansprüche wird ein Vergleich angeboten, welcher eine Zahlung von EUR 806 vorsieht.
Hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Eine vorformulierte Erklärung liegt dem Schreiben bei.
Im Internet und auch in der breiten Öffentlichkeit werden Abmahnungen derzeit kontrovers diskutiert. Oft wird auch geraten, die Abmahnung einfach zu ignorieren, da es sich hier um reine "Abzocke" handle. Eine solche Bewertung der Angelegenheit ist jedoch falsch und kann ruinöse Folgen nach sich ziehen. Mit dem Ignorieren der Angelegenheit setzen Sie sich dem Risiko aus, dass die Gegenseite weitere - möglicherweise gerichtliche - Schritte einleitet.
Um dies zu vermeiden sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Nur nach intensiver tatsächlicher und rechtlicher Prüfung kann das weitere Vorgehen abgestimmt werden. Insbesondere sollte geprüft werden, inwieweit eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte.
Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten? Wir haben bereits eine Vielzahl Betroffener vertreten und helfen auch Ihnen gerne weiter.

