verbreitet, das zum Repertoire der Sony Music Entertainment Germany GmbH gehört. Werden die enthaltenen Tonaufnahmen ohne Zustimmung Dritten zum Download angeboten, liegt ein Verstoß gegen §19a UrhG vor. Dem Rechteinhaber stehen in diesem Fall Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu.
Eben solche Ansprüche machen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte in ihren Abmahnschreiben geltend. Gefordert wird außerdem die Erstattung der Anwaltskosten. Die Zahlungsansprüche sollen durch einen Vergleichsbetrag von EUR 856 abgegolten werden. Verlangt wird daneben die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die den Schreiben als Entwurf beigelegt ist.
In rechtlicher Hinsicht ist Folgendes zu beachten: Schadensersatzansprüche können nur gegen den Täter einer Urheberrechtsverletzung geltend gemacht werden. Hat der Anschlussinhaber den Download nicht selbst vorgenommen, kommt grundsätzlich ein Anspruch auf Unterlassung und Aufwendungsersatz (sprich Anwaltskosten) in Betracht. Dies gilt aber nur, soweit dem Anschlussinhaber tatsächlich selbst eine Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann, etwa mangelnde Sicherung eines WLAN-Netzwerks. Welche Ansprüche im Einzelnen bestehen, kann ein mit Abmahnungen wegen unerlaubten Downloads vertrauter Rechtsanwalt für Sie prüfen.
Keinesfalls sollte nach unserer Ansicht die Original-Unterlassungserklärung unterzeichnet oder eine (Teil-)Zahlung geleistet werden, da beides als Schuldanerkenntnis gewertet werden kann. Im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung besteht zwar grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers, der aber oftmals auch durch eine abgeänderte Unterlassungserklärung erfüllt werden kann. Sichern Sie sich bei der Erstellung kompetente anwaltliche Hilfe.
Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten? Wir haben bereits eine Vielzahl Betroffener vertreten und helfen auch Ihnen gerne weiter.

