Ohne die erforderliche Zustimmung sollen die Titel über den Internetanschluss der Abgemahnten in einer Tauschbörse zum Download angeboten worden sein. Wer Dateien in einem peer-to-peer-Netzwerk herunterlädt stellt diese gleichzeitig anderen Teilnehmern zur Verfügung und verstößt aus urheberrechtlicher Sicht unter Umständen gegen §16 und §19a UrhG.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen aus dieser Rechtsverletzung urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend, verlangt wird daneben die Erstattung der Rechtsanwaltskosten. Die Zahlungsforderung beläuft sich insgesamt auf EUR 856.
Was ist nun zu beachten?
Viele abgemahnte Anschlussinhaber sind von einem Abmahnschreiben der Waldorf Frommer Rechtsanwälte überrascht. Oftmals stellt dies die erste juristische Auseinandersetzung dar. Auch vor dem Hintergrund der vergleichsweise knapp bemessenen Fristen sind sich Betroffene über das weitere Vorgehen häufig unschlüssig.
Wir raten davon ab, die bezeichneten Forderungen vorschnell zu erfüllen. Die Abgabe der Original-Unterlassungserklärung, aber auch die vorbehaltlose Zahlung können als Schuldanerkenntnis gewertet werden.
Auch wenn die Rechtslage nach der Darstellung in dem Abmahnschreiben eindeutig erscheinen sollte - lassen Sie die Angelegenheit von einem fachkundigen Rechtsanwalt überprüfen. Dieser kann insbesondere klären, welche Ansprüche in Ihrem konkreten Fall tatsächlich bestehen und eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

