Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an geschützten Tonaufnahmen in sog. peer-to-peer-Netzwerken. Den betroffenen Adressaten wird der illegale Upload der Tonaufnahmen des Musikalbums
"Joy Denalane - Maureen"
vorgeworfen.
Die streitgegenständlichen Tonaufnahmen sollen ohne Zustimmung der Sony Music Entertainment Germany GmbH in einer Internettauschbörse durch das Herunterladen anderen Nutzern zum Upload bereitgestellt worden sein.
Neben der Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung fordern die
Waldorf Frommer Rechtsanwälte die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von
EUR 856, der sich aus Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz zusammensetzt.
Wie in vergleichbaren Fällen auch, sind die einzelnen Fristen auch hier relativ kurz gesetzt. Viele Betroffene fühlen sich dadurch unter Druck gesetzt und treffen oft die falschen Entscheidungen.
Wie verhalten Sie sich nun richtig? Wir raten zunächst von einer selbständigen Kontaktaufnahme mit der Gegenseite ab. Oft führen derartige Alleingänge dazu, dass das Verhandlungsergebnis später erschwert bis hin zu unmöglich gemacht wird.
Auf keinen Fall sollte die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ungeprüft unterzeichnet werden. Diese beinhaltet in der Regel ein Schuldanerkenntnis verbunden mit der Verpflichtung die geforderte Summe zu bezahlen sowie im Wiederholungsfalle eine Vertragsstrafe zu zahlen. Unter keinen Umständen sollten Sie den geforderten Betrag sofort bezahlen. Oftmals ist es durch geschicktes Verhandeln eines kompetenten Anwalts möglich, die nach unserer Auffassung teilweise zu hoch angesetzten Forderungen erheblich zu senken und durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung das Haftungsrisiko zu minimieren.
Haben auch Sie eine
Abmahnung der
Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten? Gerne können Sie sich bei uns über das weitere Vorgehen informieren.