Durch das Herunterladen des Films und der dadurch zeitgleichen zur Verfügung Stellen des Films für andere Tauschbörsennutzer wird in die Rechte der Universum Film GmbH auf Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung des Films eingegriffen, gegen welche sich das Unternehmen wehren darf. Das gilt zumal auch heute noch Unternehmen durch illegales Filesharing Umsatzeinbußen in Höhe vieler Millionen EUR pro Jahr entstehen. Entsprechend rigide werden Verstöße verfolgt.
Um die Sache außergerichtlich zu klären verlangen die Münchener Rechtsanwälte Waldorf Frommer vom Anschlussinhaber zum Einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zum Anderen die Zahlung einer Summe von 956,00 EUR, mit welcher entstandene Schäden und Rechtsanwaltskosten pauschal abgeglichen werden sollen.
Was unserer Auffassung nach für Abgemahnte wichtig ist:
Auch wenn der Schock auf Grund der hohen Forderung zunächst groß sein mag, so raten wir dennoch (und auch gerade deshalb) vor überstürzten Handlungen ab. Keinesfalls sollte die strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung durch einen fachkundigen Anwalt abgegeben werden, da diese u.U. für Sie ungünstig gefasst sein kann; dies kann das Eingehen weiterer, unnötiger Haftungsrisiken und die Aufgabe aussichtsreicher Verteidigungsmöglichkeiten bedeuten.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten haben, so können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Mit unserem auf das Gebiet des Urheber- und Filesharingrechts spezialisierten Team haben wir bereits eine Vielzahl von Abgemahnten rechtlich betreut.

