Hilfe bei Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Sony Music Entertainment Germany GmbH - "Incubus - If Not Now, When? (Album)"

Geschrieben von  RAin Albina Bechthold Mittwoch, den 24. August 2011 um 08:56 Uhr

Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung von geschützten Tonaufnahmen in sog. Internet-Tauschbörsen. Den betroffenen Anschlussinhabern wird der illegale Upload der Tonaufnahmen des Albums


"Incubus - If Not Now, When?"


zum Vorwurf gemacht.

Die Tonaufnahmen sollen ohne Zustimmung der Sony Music Entertainment GmbH in einer Internettauschbörse durch das Herunterladen anderen Usern zum Upload bereitgestellt worden sein. Der erforderliche Auskunftsbeschluss, mit dem der Internetprovider zur Herausgabe der Anschlussdaten aufgefordert wird, ist dem Abmahnschreiben im Anhang beigefügt.

Neben der Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 856, der sich aus Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz zusammensetzt.

Wie in vergleichbaren Fällen auch, sind die entsprechenden Fristen relativ kurz gesetzt. Viele Betroffene fühlen sich dadurch unter Druck gesetzt und neigen dazu, sofort mit den abmahnenden Kanzleien Kontakt aufzunehmen. Wir raten von einer selbständigen Kontaktaufnahme mit der Gegenseite generell ab. Oft führen derartige unüberlegte Unternehmungen dazu, dass das Verhandlungsergebnis später erschwert wird.

Auch wenn der Vorwurf stimmen sollte, sollte die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf keinen Fall ungeprüft unterzeichnet werden. Diese beinhaltet in der Regel ein Schuldanerkenntnis verbunden mit der Verpflichtung die geforderte Summe zu bezahlen sowie im Wiederholungsfalle eine Vertragsstrafe zu zahlen. Unter keinen Umständen sollten Sie den geforderten Betrag sofort bezahlen. Oftmals ist es durch geschicktes Verhandeln eines kompetenten Anwalts möglich, die meist viel zu hohen Forderungen erheblich zu reduzieren und durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung Ihr Haftungsrisiko zu minimieren.

Sollten auch Sie betroffen sein, so können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an uns wenden. Wir werden dann gemeinsam eine auf den individuellen Fall zugeschnittene Beratungs- und Verteidigungsstrategie entwickeln. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich Filesharing.

Mit urheberrechtlichen Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte kennen wir uns aus. Wenn auch Sie von einer solchen Abmahnung betroffen sind, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.

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