Hilfe bei Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Sony Music Entertainment Germany GmbH - "Ina Müller - Das wär Dein Lied gewesen"

Geschrieben von  RA Jorma Hein Montag, den 01. August 2011 um 08:26 Uhr

Aktuell beobachten wir Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Tonaufnahmen in Filesharing-Netzwerken. Betroffen ist unter anderem das Musikalbum

"Ina Müller - Das wär dein Lied gewesen".

Das bezeichnete Album soll über den Anschluss der Abgemahnten in einer Tauschbörse heruntergeladen und dadurch gleichzeitig anderen Teilnehmern zum Download angeboten worden sein.

Aus dieser Rechtsverletzung machen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend, daneben wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten verlangt. Insgesamt wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 856 gefordert.

Was ist jetzt zu tun?

Wir raten dringend von einer selbstständigen Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Kanzlei ab. Solche Klärungsversuche können unter Umständen "nach hinten losgehen". Auch sollte weder vorschnell eine Zahlung geleistet noch die Original-Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Letztere stellt nach unserer Auffassung ein Schuldanerkenntnis dar.

Gleichzeitig müssen unbedingt die in den Abmahnschreiben gesetzten Fristen beachtet werden. Bei fruchtlosem Ablauf können die Ansprüche grundsätzlich gerichtlich durchgesetzt werden. Nach unserer Erfahrung lassen sich aber oftmals in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung interessengerechte Lösungen finden.

Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann für Sie prüfen, welche Ansprüche in Ihrem Einzelfall tatsächlich bestehen und eine passende Verteidigungsstrategie entwickeln.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
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