Hilfe bei Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Sony Music Entertainment Germany GmbH - Avril Lavigne - "Goodbye Lullaby"

Geschrieben von  RA Philipp Achilles Mittwoch, den 04. Januar 2012 um 16:15 Uhr

Für die Sony Music Entertainment Germany GmbH mahnen die Münchener Rechtsanwälte Waldorf Frommer durch Filesharing begangene Urheberrechtsverletzungen an diversen Titeln ab. Einer der Titel ist dabei das Album

"Goodbye Lullaby"

von Avril Lavigne. Zum Ausgleich verlangt die Kanzlei Waldorf Frommer die Zahlung eines Ersatzbetrages von 956,00 EUR. Hinzu kommt die Forderung nach der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, mit welcher die Gefahr einer Wiederholung ausgeräumt werden soll. Sollte nämlich gegen die Unterlassungserklärung verstoßen werden, so wird eine nochmals merklich höhere Vertragsstrafe (daher strafbewehrt) fällig.


Unser Tip:

Bei den von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer verschickten Schreiben handelt es sich in der Sache zunächst um nichts anderes als Vergleichsangebote, mit welchen kostspielige Gerichtsprozesse vermieden werden sollen. Als solche sollten Sie auch behandelt werden.

Das bedeutet zunächst, dass den geltend gemachten Forderungen auf keinen Fall ungeprüft nachgekommen werden sollte. Vielmehr erscheint es ratsam, umgehend und binnen der gesetzten Frist einen mit Filesharing-Fällen vertrauten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann prüfen, ob und inwiefern die gegen Sie geltend gemachten Forderungen überhaupt zutreffend sind und wie eine Verteidigung gegen die gegnerischen Vorbringen idealerweise auszusehen hat.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten? Das Team von haftungsrecht.com ist auf die Verteidigung gegen Abmahnungen spezialisiert und bietet Ihnen professionelle und schnelle Hilfe.

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